Anerkennung non-formaler und informeller Bildung
Der non-formalen und informellen Bildung wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) sei bildungsübergreifend angelegt und ermögliche daher neben Qualifikationen der formalen Bildung auch die Zuordnung von Kompetenzen aus non-formalen und informellen Bildungsbereichen.
Nachdem dem DQR in einem ersten Schritt formale Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung zugeordnet wurden, soll in einem zweiten Schritt ein Zuordnungsverfahren entwickelt werden, um auch non-formale und informelle Kompetenzen zu berücksichtigen. Im Vergleich zum formalen Bildungsbereich stelle die Heterogenität der non-formalen und informellen Bildung spezifische Anforderungen an eine Zuordnung, um beispielsweise die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Beratungen hierzu dauerten an.
Hintergrund
Als nationale Umsetzung des EQR werden dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Qualifikationen im Sinne von Bildungsabschlüssen, nicht jedoch individuell erworbene Kompetenzen zugeordnet. Der DQR ist bildungsbereichsübergreifend angelegt und ermöglicht neben Qualifikationen der formalen Bildung grundsätzlich auch die Zuordnung von Qualifikationen des non-formalen Bildungsbereichs sowie die Abbildung informell erworbener Kompetenzen. Voraussetzung für eine Zuordnung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen ist jedoch zunächst deren Validierung. Der DQR ist ein Transparenz- und kein Validierungs- oder formales Anerkennungsinstrument. Er macht Qualifikationen und deren Lernergebnisse sichtbar, verständlicher und vergleichbarer. Somit stellt er einen Bezugsrahmen für die Zuordnung von Qualifikationen dar, bietet gleichzeitig aber auch einen Orientierungsrahmen, der beispielsweise im Zuge von Validierungsverfahren bei der Feststellung und Bewertung von Kompetenzen unterstützend herangezogen werden kann.