Spart die Bundesregierung an Angeboten zur Weiterbildung?
Saarbrücker Zeitung: »Deutlich weniger Maßnahmen für Hartz-IV-Empfänger«.
Seit einigen Tagen wird in Pressemeldungen auf einen deutlichen Rückgang der Förderung von Angeboten zur beruflichen Weiterbildung hingewiesen. Hiervon betroffen seien vor allem Hartz-IV-Empfänger.
Diese Meldungen gehen offensichtlich auf einen Artikel der Saarbrücker Zeitung vom Montag dieser Woche zurück. Dort heißt es, in den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der Teilnehmer geförderter beruflicher Weiterbildung um ein Drittel zurückgegangen.
Während vor allem die Zahl arbeitsloser Ungelernter seit 2012 leicht angestiegen sei, wuchs gleichzeitig ihr Anteil unter den Hartz-IV-Beziehern um 5,1 auf 55,5 Prozent. Die Saarbrücker Zeitung zitiert in diesem Zusammenhang die Arbeitsmarktexpertin der Linken, Sabine Zimmermann, mit den Worten: »Statt an der Zukunft der Erwerbslosen zu sparen, brauchen wir mehr Geld für gute Arbeitsförderung«.
Die Jobcenter gaben seit 2010 26 Prozent weniger für die Förderung beruflicher Weiterbildung aus. Gerade für Ungelernte, deren Arbeitslosenquote rund viermal höher ist als die von Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, fehlen oft gegeignete Weiterbildungsangebote.
Darüber hinaus gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. Oktober 2015 in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage Sabine Zimmermanns an, für die »Finanzierung von Verwaltungskosten« würden »im laufenden Haushaltsjahr (..) voraussichtlich rund 800 Mio. Euro aus dem Kapitel 1101 Tgr. 01 Titel 685 11 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (...) umgeschichtet«. Das Schreiben des BMAS liegt unserer Redaktion in Kopie vor.
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