NRW verlängert Corona-Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen

Corona

»Notfonds Weiterbildung« wird finanziell aufgestockt und bis zum 31. März 2022 fortgeführt

Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin erheblich von der Corona-Krise betroffen – insbesondere kleineren Einrichtungen drohen finanzielle Schieflagen. Deshalb ist es weiter erforderlich, die Weiterbildungseinrichtungen in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat die NRW-Landesregierung jetzt den »Notfonds Weiterbildung« bis zum 31. März 2022 verlängert und mit weiteren vier Millionen Euro ausgestattet.

Damit wird die konsequente Hilfe für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung fortgesetzt. Die Landesregierung hatte bereits zu Beginn der Pandemie deutlich gemacht, dass sie die plurale Weiterbildungslandschaft unterstützen und den Fortbestand der Einrichtungen sichern will. Der »Notfonds Weiterbildung« war 2020 zunächst mit 35 Millionen Euro gestartet und im Frühjahr 2021 um 9,5 Millionen Euro aufgestockt und verlängert worden. Mit der jetzigen Erhöhung wurden im Rahmen des Fonds somit seit 2020 Hilfen von insgesamt 48,5 Millionen Euro ermöglicht.

»Weiterbildung ist unverzichtbar, denn sie schafft für viele Menschen Chancen für mehr Teilhabe. In der schwierigen Situation der Pandemie wollen wir der vielfältigen Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen weiter besonders zur Seite stehen. Einnahmen fehlen, weil Kurse nicht wie gewohnt oder nur mit deutlich weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden können. Maßnahmen für den Infektionsschutz und die Digitalisierung verursachen dazu neue Kosten. Daher haben wir den Notfonds jetzt erneut verlängert und aufgestockt«, betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Klaus Kaiser.

Der Notfonds richtet sich an Weiterbildungseinrichtungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden und coronabedingte finanzielle Ausfälle haben. Die Mittel können bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden, die nötigen Antragsformulare sind auf den Seiten der Bezirksregierungen einsehbar. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 30. April 2022.

 

 

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