Schleswig-Holstein: »Weiterbildungsbonus Pro« erweitert Förderberechtigung
Der »Weiterbildungsbonus Pro«, über den berufliche Weiterbildungen mit bis zu 1.500 Euro pro Weiterbildung vom Land Schleswig-Holstein gefördert werden, wird aufgestockt und steht mehr potenziellen Antragstellenden offen.
Wie Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz im Februar mitteilte, sind die Fördervoraussetzungen durch den Wegfall der bisherigen Einkommensgrenzen wesentlich erleichtert worden. Das Land schließe damit eine Lücke, die durch das beendete Programm »Bildungsprämie« des Bundes entstanden sei. Nun könnten noch mehr Menschen in Schleswig-Holstein von der Förderung profitieren.
»Unser Erfolgsmodell Weiterbildungsbonus Pro steht Beschäftigten wie Freiberuflern nun unabhängig vom Einkommen zur Verfügung, um die Karriere zu boostern. Und ich appelliere an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die fehlenden zehn Prozent der 90-prozentigen Förderung beizusteuern und sich damit ein Stück gegen Fachkräftemangel immun zu machen«, sagte Buchholz.
Seit dem Start des »Weiterbildungsbonus Pro« im Juni 2021 seien bereits mehr als 1,3 Millionen Euro für knapp 1.100 Weiterbildungen im Land bewilligt worden. »Die eigene berufliche Qualifikation zu verbessern ist gerade angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung ein wichtiger Baustein für die berufliche Zukunft und durch gezielte Weiterbildung verbessern sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich«, kommentierte Buchholz. Das Angebot gelte ausdrücklich auch für Auszubildende und Gewerbetreibende.
Die Förderbedingungen sind nach den Worten des Ministers »äußerst attraktiv«. So werden 90 Prozent der förderfähigen Kosten von beruflichen Weiterbildungen bezuschusst - maximal 6.000 Euro, falls im Förderzeitraum bis zum 30.06.2023 mehrere Kurse absolviert werden. Die verbleibenden zehn Prozent der Kosten sind von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber oder dem oder der selbstständigen Erwerbstätigen zu übernehmen.
Die Förderung kann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Dort werden Weiterbildungsinteressierte auch beraten und erhalten Informationen per Mail (foerderprogramme@ib-sh.de) oder Telefon (0431. 99 05- 22 22).
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