Saarland verlängert Förderrichtlinie zur Weiterbildung in Großunternehmen
Das saarländische Wirtschaftsministerium hat eine bestehende Förderrichtlinie zur Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen überarbeitet und ihre Laufzeit verlängert.
Mit der Förderrichtlinie profitieren neben den Beschäftigten auch die Unternehmen in doppelter Hinsicht: Die finanzielle Unterstützung erleichtert kurzfristig die Weiterbildung der eigenen Belegschaft und sichert gerade im Hinblick auf den technologischen Wandel langfristig den Fachkräftebedarf.
Förderfähig sind sowohl Inhouse-Schulungen in Unternehmen als auch externe Qualifizierungsmaßnahmen, sowie neu in die Richtlinie aufgenommene Online-Fortbildungen ab einem Förderbetrag von 10.000 Euro. Die Zuwendung beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
Hintergrund
Mit dem Landesprogramm »Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland« bietet das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr großen Unternehmen seit 2016 einen finanziellen Anreiz, Beschäftigte gezielt im Hinblick auf den technologischen Wandel zu qualifizieren, um so die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Gefördert werden Inhouse-Schulungen in Präsenz im Unternehmen und als Online-Formate sowie externe Qualifizierungsmaßnahmen.
Als förderfähige Projektkosten gelten Personalkosten für Ausbilder, die für die Stunden anfallen, in denen sie die Ausbildungsmaßnahme durchführen. Die Zuwendung zur Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 40 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Zielgruppe sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die mindestens 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf mehr als 43 Mio. EUR beläuft.
Vorhaben mit einem Förderbetrag von weniger als 10.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist auf maximal 2.000.000 Euro je Förderprojekt begrenzt.
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