Niedersachsen: Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes
Der Niedersächsische Landtag hat gestern die Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes beschlossen
Ziel ist es, die Höhe der Finanzhilfe der Einrichtungen trotz der Einnahmeeinbußen durch die Pandemie auch in Zukunft sicherzustellen.
»Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung brauchen eine verlässliche Finanzhilfe, um ihre wichtige Bildungsarbeit leisten zu können«, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. »Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Ihre Vielfalt und Bedarfsorientierung sichern ein flächendeckendes Bildungsangebot. Dies zu fördern, zu erhalten und zu schützen, ist unsere Aufgabe.«
Normalerweise berechnet sich die jährliche Finanzhilfe der Erwachsenenbildungseinrichtungen auf Basis eines Drei-Jahres-Durchschnitts der Einnahmen der direkt vorhergehenden Zeiträume. Hintergrund dieses Verfahrens ist das Ziel, geringfügige Schwankungen auszugleichen.
»Die Corona-Pandemie hat die gewachsene, leistungsfähige Landschaft vor große Herausforderungen gestellt: Ganz oder teilweise mussten die Einrichtungen schließen, konnten nur mit kleineren Gruppen arbeiten und dies auch nur unter strengen Hygienebedingungen«, so Thümler.
Die durch die Pandemie ausgelösten Einbußen sind absehbar so groß, dass eine Anrechnung des Jahres 2022 die Finanzierung eines unter normalen Bedingungen laufenden Betriebs gefährden könnte. Daher ist mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung analog zum Verfahren der vergangenen zwei Jahre auch dieses Jahr aus der Berechnung herausgenommen werden. Durch die Änderung bleibt der Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 Berechnungsgrundlage.