Schleswig-Holstein: »Weiterbildungsbonus Pro« endet mit guter Bilanz
Der im Juni letzten Jahres vom Land gestartete »Weiterbildungsbonus Pro« zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hat nach Ansicht von Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen gewirkt
Wegen der großen Nachfrage sind die Mittel jedoch aufgebraucht und das Förder-Angebot läuft zum 15. November aus. Es wird ab 16. November durch den »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein« ersetzt – allerdings mit reduzierter Förderquote.
Insgesamt sind laut Madsen zwischen Juni 2021 und Oktober dieses Jahres über 3.700 Anträge mit einem Fördervolumen von 4,55 Millionen Euro im Rahmen des Weiterbildungsbonus Pro bewilligt worden – weitere Anträge liegen zudem noch zur Bearbeitung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor.
In der vorigen EU-Förderperiode von 2014 und 2020 wurden noch durchschnittlich 1.100 Anträge pro Jahr gestellt. Während ehemals 50 Prozent der Kursgebühren über EU-Zuschüsse übernommen wurden, waren es beim Weiterbildungsbonus Pro insgesamt 90 Prozent – allerdings ist der Höchst-Förderbetrag auf 1.500 Euro pro Fortbildung gedeckelt. Zehn Prozent steuert der Arbeitgeber bzw. der Selbstständige bei.
Beim »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein« werden künftig bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen und Auszubildenden aus dem Europäischen Sozialfonds Plus übernommen. Auch hier ist der Förder-Höchstbetrag auf 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Antragstellerin oder Antragsteller gedeckelt.
»Die Arbeitgeber oder die Selbstständigen müssen sich dann mit mindestens 60 Prozent an der Finanzierung beteiligen«, so Madsen. Sein Appell: »Nutzen Sie auch dieses Modell für Ihre gezielte Weiterbildung oder die Weiterbildung ihrer Belegschaft und verbessern Sie dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und wappnen sich gegen Fachkräftelücken.«
Anträge zum Weiterbildungsbonus Pro (bis zum 15. November 2022, Posteingang spätestens 21. November 2022) bzw. zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ab dem 16. November 2022) können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden.
Dort werden Weiterbildungsinteressierte auch beraten und erhalten Informationen per Mail (foerderprogramme@ib-sh.de) oder Telefon (0431. 9905- 22 22).
QUELLE: Nach einer PM des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums