BMAS arbeitet an neuem Weiterbildungsgesetz

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Weiterbildungsgeld für berufliche Qualifizierungen

Das von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil geplante Weiterbildungsgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Deutschland bis zu einem Jahr bezahlte Bildungszeit nehmen können. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Auszubildende.

Das Gesetz soll in den kommenden Wochen im Bundeskabinett beraten werden, um Arbeitnehmern angesichts des Fachkräftemangels zusätzliche Chancen zu eröffnen. Dies geht aus einer Meldung der Tagesschau sowie weiteren Medienberichten hervor, die sich auf ein dpa-Interview des BMAS-Chefs beziehen.

Die bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierten Eckpunkte bilden die Grundlage für das geplante Gesetz, das sich zudem am österreichischen Modell orientiert, nach dem Beschäftigte für maximal ein Jahr eine berufliche Auszeit für Aus- und Weiterbildung nehmen können. Dies kann auch als zweijährige Bildungsteilzeit organisiert werden.

Heil kündigte an, dass auch in Deutschland Beschäftigte künftig ein Jahr lang eine berufliche Weiterbildung absolvieren können, wenn sie und ihr Arbeitgeber dies vereinbaren. Nach dem geplanten Gesetz hätten Beschäftigte dann Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld; der Lebensunterhalt werde durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Arbeitslosengeldes (60% für Alleinstehende, 67% mit Kind) gesichert.

Voraussichtlicher Förderumfang von über 770 Millionen Euro

Laut Heil wird das Finanzvolumen für die Maßnahmen des geplanten Weiterbildungsgesetzes bei der Bundesagentur für Arbeit bis 2026 auf jährlich 771 Millionen Euro steigen. 190 Millionen Euro sollen zusätzlich aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der Strukturwandel der Wirtschaft mit einem »völlig neuen Instrumentenkasten« für die Weiterbildung begleitet werden.

Ziel sei es, die Fördermöglichkeiten zu vereinfachen und Deutschland zu einer »Weiterbildungsrepublik« zu machen. Unternehmen sollen durch einen Qualifizierungszuschuss bei der Weiterbildung großer Teile ihrer Belegschaften unterstützt werden. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge und der Schulabgänger ohne Abschluss als notwendig erachtet. Darüber hinaus soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht und Menschen mit Behinderungen sowie Ältere noch stärker in das Erwerbsleben einbezogen werden, um die inländischen Potenziale auszuschöpfen.


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