Viele Betriebe nutzen die Förderprogramme für berufliche Weiterbildung nicht

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Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung sind wenig bekannt

Das Qualifizierungschancengesetz und das »Arbeit-von-morgen-Gesetz« bieten Unternehmen verschiedene Möglichkeiten der Förderung der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Trotz dieser verfügbaren Ressourcen kann jedoch festgestellt werden, dass Unternehmen diese nur in geringem Ausmaß in Anspruch nehmen.

Ein qualitatives Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat Unternehmen sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Arbeitgeber-Service (AG-S) der Bundesagentur für Arbeit befragt, um mögliche Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Weiterbildungsförderung durch Unternehmen zu erforschen. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass insbesondere eine verbesserte Information für Unternehmen und der Abbau von administrativen Hürden die Nutzung dieser Ressourcen erhöhen könnten.

Ziele der Weiterbildungsförderung

Geförderte Weiterbildung unterstützt Unternehmen und Beschäftigte beim Bewältigen von Strukturwandel und Karrierefortschritt. Auch die Beschäftigten selbst können von geförderter Weiterbildung profitieren, indem sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern und somit ihre Karrierechancen verbessern.

Experteninterviews zu den Gründen für die geringe Nutzung

Die Interviewten beschreiben zunächst, dass die mangelnde Bekanntheit der Fördermöglichkeiten ein Problem darstellt. Dies ist der Hauptgrund für die bisher geringe Nutzung. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist zudem, dass die Förderung der Arbeitsagenturen ausschließlich für Arbeitslose und nicht auch für Beschäftigte gilt. Besonders bei kleinen und mittleren Betrieben ist oft nur unzureichendes Wissen über die Fördermöglichkeiten vorhanden.

Die Betriebe gaben unterschiedliche Antworten auf die Frage, wie der Informationsstand verbessert werden könne. Einige forderten eine (intensivere) aufsuchende Beratung durch den AG-S, während andere der Meinung waren, dass Informationen über Newsletter oder Flyer ausreichend seien.

Rechtliche Fördervoraussetzungen

Eine Weiterbildungsförderung für Beschäftigte durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die in § 82 des SGB III festgelegt sind. Um eine Förderung zu erhalten, müssen sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch der Träger der Maßnahme von der BA zugelassen oder zertifiziert sein.

Weiterhin müssen zwischen der Förderung und einer abgeschlossenen Ausbildung oder einer früheren geförderten Weiterbildung mindestens vier Jahre liegen (»Vier-Jahres-Ausschlussfrist«). Auch muss die Weiterbildung nach dem »Arbeit-von-morgen-Gesetz« mehr als 120 Stunden umfassen. Früher, unter dem Qualifizierungschancengesetz, das bis Oktober 2020 galt, waren es 160 Stunden.

Der Gesetzgeber hat diese Voraussetzungen geschaffen, um sicherzustellen, dass die öffentliche Förderung nur für Weiterbildungen verwendet wird, die über einen angemessenen Umfang und Zeitraum hinausgehen und nicht lediglich betrieblichen Interessen dienen.

Fazit

Laut den qualitativen Experteninterviews im Arbeitgeber-Service und bei Betrieben ist ein wichtiger Grund für die geringe Nutzung der Weiterbildungsförderung die mangelnde Bekanntheit der entsprechenden Förderprogramme. Um dies zu verbessern, ist vor allem eine verstärkte Information und Beratung erforderlich.


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