Mecklenburg-Vorpommern: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz feiert Zehnjähriges

Vor zehn Jahren ist in Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG M-V in Kraft getreten.
In einem gemeinsamen Fazit blicken die drei Servicestellen »Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung« im Lande zurück.
Die Servicestellen bieten Menschen, die ihre ausländischen Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchten, Hilfestellung bei der Beantragung der Anerkennung bzw. Bewertung ihrer Abschlüsse an. Das Serviceangebot reicht dabei von der Zusammenstellung wichtiger Unterlagen bis zur Erklärung des Anerkennungsbescheides. Gegebenenfalls schließt sich eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Nachqualifizierungen an.
In den Jahren 2012 bis 2018, also in den ersten sieben Jahren seitdem das BQFG M-V in Kraft getreten ist, wurden in den Servicestellen über 4.500 Menschen mit Bildungsabschlüssen aus über 100 verschiedenen Ländern beraten. Die meisten kamen aus Syrien, Polen und der Ukraine. In den darauffolgenden vier Jahren bis 2022 nahmen knapp 3.000 Menschen, ebenfalls aus über 100 verschiedenen Ländern die Beratung in Anspruch, hauptsächlich aus der Ukraine, Syrien und dem Iran. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass der Bedarf an Beratungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse hoch ist und weiter steigt.
Servicestellen leisten auch wichtige Lobbyarbeit für Menschen mit ausländischen Abschlüssen
So setzten sich die Berater*innen über Jahre hinweg dafür ein, dass auch die sozialpädagogischen Abschlüsse von Menschen aus Drittstaaten geprüft und bewertet werden. Das BQFG M-V hatte sich in dieser Berufsgruppe bis dahin nur auf Menschen aus der EU bezogen. Diese Gesetzeslücke konnte durch den Einsatz der Servicestellen im Dezember 2017 mit dem Inkrafttreten des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes geschlossen werden.
Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse geht weiter
Mit dem Start der neuen Förderphase des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« können zwei der Servicestellen »Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung«, in der Hansestadt Rostock sowie in den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische-Seenplatte ihre Arbeit bis Ende 2025 fortführen. Durch eine Finanzierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind auch die Beratungen in der Landeshauptstadt Schwerin und in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim erst einmal gesichert.
QUELLE: Nach einer Meldung von IQ MV
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