Bayern: Förderung der Erwachsenenbildung soll ab 2026 neu geregelt werden
Im bayerischen Landtag wurde von der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung (IAGEB) ein neues Fördermodell für die Erwachsenenbildung vorgeschlagen, das ab 2026 gelten soll.
Ziel ist es, die Vielfalt der Bildungsangebote in Bayern zu erhalten und alle Träger bestmöglich zu unterstützen.
Ab 2026 werden alle Institutionen, die nach Gesetz institutionell gefördert werden, einen jährlichen Sockelbetrag von 100.000 Euro erhalten, wobei die weitere Förderung von den erbrachten Bildungsleistungen abhängt. Von diesen Leistungen entfallen 40 Prozent auf die abgehaltenen Unterrichtsstunden, während jeweils 30 Prozent auf die Anzahl der Teilnehmer und der durchgeführten Veranstaltungen entfallen.
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, solche Angebote zu fördern, die möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen erreichen und flächendeckend in Bayern verfügbar und für alle Träger realisierbar sind.
Der Gesetzentwurf aller demokratischen Fraktionen wurde am 23. März 2023 im Landtag eingebracht und soll im April im Plenum in erster Lesung diskutiert werden.
QUELLE: Nach einer gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen CSU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD und FDP
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