Innovationsfonds Weiterbildung: NRW fördert 27 Projekte mit rund einer Million Euro
Innovative Vorhaben in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung werden unterstützt
Mit einer Förderung von rund einer Million Euro ermöglicht die NRW-Landesregierung in diesem Jahr 27 innovative Projekte in der Weiterbildung.
Die Vorhaben werden aus dem neuen »Innovationsfonds für die Weiterbildung« mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt. Unter anderem befassen sich die Projekte mit Fragen der Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Inklusion, Diversität und Migration.
So befasst sich zum Beispiel ein Projekt der VHS Aachen unter dem Titel »Migrationsgeschichte erfahren« mit der Produktion von Audioguides zur Stadt- und Regionalgeschichte. Die VHS Neuss thematisiert Virtual Reality in der Erwachsenenbildung und der Bildungsverein »aktuelles forum« in Gelsenkirchen entwickelt Methoden, mit denen effektiv Verschwörungserzählungen und Fake News entlarvt werden kann.
Ministerin Ina Brandes: »Angesichts der großen Veränderungen unserer Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Unsere Volkshochschulen und andere Bildungsträger leisten dazu einen wichtigen Beitrag und machen den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein attraktives Angebot, sich auch für die großen Themen der Zukunft weiterzubilden. Der Innovationsfonds der Landesregierung ist eine Investition in die Zukunft der Menschen.«
Bewerben konnten sich die 131 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen und über 300 Einrichtungen in anderer Trägerschaft, die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) anerkannten sind. Gefördert werden Projekte, die innovativ sind und in besonderer Weise dem Anspruch der trägerübergreifenden Zusammenarbeit gerecht werden. Die Vorhaben sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Der jetzt gestartete Innovationsfonds ist im novellierten WbG verankert.
Hintergrund
Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.
Die Frist für die Interessenbekundung endet am 1. Mai 2023.