Nahles fordert Flexibilität für alle - und ein Recht auf Weiterbildung

Die fortschreitende Digitalisierung, die vor allem unter dem Begriff »Industrie 4.0« diskutiert wird, führt zwangsläufig auch zu einer veränderten Arbeitswelt
Wie diese genau aussehen und welche neuen Anforderungen sie mit sich bringen wird, ist abschließend noch nicht zu beurteilen. Fest steht allerdings, dass vielfach neue Arbeitsformen entstehen und neue Kompetenzen benötigt werden.
Andrea Nahles, Ministerin für Arbeit und Soziales, hat hierzu einen Dialog über die »Arbeit 4.0« mit Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden und der Wissenschaft angestoßen, dessen Ziel es ist, den erforderlichen Handlungsbedarf und Empfehlungen für die Entwicklung begleitender Rahmenbedingungen herauszuarbeiten.
Mit neuen Technologien, der weiteren Automatisierung und Vernetzung von Produktionsstätten, neuen Geschäftsmodelle und Arbeitsformen wie Crowdworking sowie dem zunehmenden Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz in Dienstleistungsbranchen können leicht auch Ängste entstehen, dass menschliche Arbeit verdrängt und Jobs verloren gehen.
Nahles befasst sich mit diesen Fragen ausführlich in einem Artikel des Berliner Tagesspiegels und kommt dabei zu der »bisherigen Erkenntnis«: »Menschliche Arbeit wird weiterhin im Mittelpunkt der Wirtschaft stehen«, wobei die konkreten Tätigkeiten und die gefragten Qualifikationen jedoch andere sein werden.
Es ist davon auszugehen, dass diese veränderten Anforderungen sich schneller und dynamischer entwickeln werden als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das bedeutet für Beschäftigte (wie auch für Arbeitsuchende), dass sie die Möglichkeit einer fortwährenden Kompetenzanpassung geboten bekommen müssen. Dies unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und unter Einbeziehung der persönlichen Voraussetzungen.
Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der eine hohe Flexibilität erfordert. Dies umzusetzen sei, so Nahles, »nur möglich, wenn wir die Institutionen des Sozialstaats, allen voran bei der Bildung, darauf vorbereiten und gleichzeitig mehr Spielräume auf betrieblicher und tariflicher Ebene ermöglichen«. Für diese neue digitale Arbeitswelt liegen kaum Erfahrungswerte vor; sie müssten vielleicht auch experimentell erarbeitet werden.
Eine mögliche Richtung, in die die »Arbeit 4.0« gehen könnte, hat Nahles auch bereits ins Auge gefasst: Perspektivisch könne es ein Recht auf Weiterbildung unter Einschluss einer regelmäßigen Berufs- und Weiterbildungsberatung geben. Damit würde sicherzustellen sein, dass Beschäftigte ihr Wissen und ihre Fähigkeiten erhalten, bei Bedarf ausbauen oder auch in neue Bereiche umschulen.
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Seit August 2024 ist in der Europäischen Union das weltweit erste umfassende Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (AI-Act) in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, Vertrauen in die KI-Technologie zu schaffen und die Grundrechte der Menschen zu …
Künstliche Intelligenz und Upskilling: Chancen und Herausforderungen Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Produktivitätsgewinne für Unternehmen, dennoch wird ihr Potenzial oft nicht ausgeschöpft. Eine Studie von mytalents.ai mit 1. …
IW-Erhebung 2023: Wie Weiterbildung Unternehmen nachhaltiger macht Die aktuelle Weiterbildungserhebung 2023 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, dass sich deutsche Unternehmen in unterschiedlichem Maße mit ökologischer …
BIBB und DIE veröffentlichen wbmonitor-Umfrageergebnisse 2023 Weiterbildungsbranche 2023: Trotz Herausforderungen positive Entwicklung Trotz steigender Kosten und einer insgesamt verhaltenen Nachfrage entwickelte sich das Geschäftsklima in der …