Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

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Deutscher Bundestag 4

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird sich am Montag, 22. Mai 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit Möglichkeiten zur »Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung« befassen.

Beginn ist um 17 Uhr, die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf bundestag.de übertragen.

Weitere Informationen zur Anhörung, die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-pa-arbeit-ausbildung-948554

Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das sogenannte Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte:

  1. Reform der Weiterbildungsförderung,
  2. Qualifizierungsgeld und
  3. Ausbildungsgarantie.

Durch feste Fördersätze und »weniger Förderkombinationen« solle der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden und die Transparenz erhöht. Außerdem entfällt laut Gesetzentwurf künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich sei, wenn »eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel« vorliege oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfinde.

Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und -nehmer künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können.

Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden - in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettogehaltes. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen.

Da laut Gesetzentwurf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden.

Neben dem Gesetzentwurf sind auch zwei weitere Anträge Gegenstand der Anhörung.


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