Erwachsenenbildung in Brandenburg wird modernisiert

Das brandenburgische Kabinett hat grünes Licht für den Gesetzentwurf zum Erwachsenenbildungsgesetz gegeben, der ab dem 1. Januar 2024 das Weiterbildungsgesetz von 1993 ersetzen soll.
Mit diesem Schritt soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten niederschwelliger werden.
Das Gesetz hat zum Ziel, einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsangeboten zu gewährleisten, die nun auch explizit Bereiche wie Digitalkompetenz, Gesundheitskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Eltern- und Familienbildung einschließen.
Steffen Freiberg, Bildungsminister des Landes, hebt hervor, dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist und das vorgeschlagene Gesetz dazu beiträgt, zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen. Freiberg betont, dass Brandenburg neue Möglichkeiten schafft, wie zum Beispiel die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der gezielten Förderung von Kompetenzen in digitaler Teilhabe, Gesundheit und Interkulturalität.
Das Gesetz sieht auch vor, die Förderung von Bildungsangeboten sowie die Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen zu regeln, was in Artikel 33 Absatz 2 der Landesverfassung festgeschrieben ist. Hinzu kommen Innovationen wie die Einführung einer Innovationsförderung, die dazu dienen soll, Organisationen der Erwachsenenbildung dabei zu unterstützen, auf gesellschaftliche oder strukturelle Herausforderungen zu reagieren.
Im Zuge des Gesetzentwurfs plant Brandenburg, die bestehenden regionalen Beiräte und den Landesbeirat für Erwachsenenbildung aufrechtzuerhalten. Diese Strukturen spielen eine entscheidende Rolle bei der Koordination und Kooperation in der Erwachsenenbildung. Außerdem soll durch den Entwurf die Vertretung aller Regionen im Landesbeirat für Erwachsenenbildung erhöht werden, was eine stärkere Beteiligung aller Regionen fördert.
Seit dem Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes im Dezember 1993 hat es kaum Anpassungen gegeben, um den modernen Bildungsansprüchen für Erwachsene gerecht zu werden. Der neue Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage der Ergebnisse eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit Weiterbildungsorganisationen und Kommunen sowie den Mitgliedern des Landesbeirats für Weiterbildung entwickelt.
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