Weiterbildung scheitert oft am Geld
Das Pro und Contra einer solchen Prämienregelung stand auch im Mittelpunkt der Anhörung. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bewertete die Pläne kritisch. Prämien könnten zu »Kollateralschäden« am bestehenden System der dualen Ausbildung führen, indem sie bei künftigen Auszubildenden eine Erwartungshaltung wecken, dass das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung und das Bestehen von Prüfungen finanziell belohnt werden müssen, sagte Schubert. Oliver Heikaus vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnte vor »teuren Mitnahme-Effekten«. Solche Prämien müssten auf jeden Fall auf eine genau definierte Zielgruppe beschränkt und wenn, dann nur als Ermessensleistung eingeführt werden, betonte er.
Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung, sagte Jakob. Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen. Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte den Gesetzentwurf, weil er »kein schlüssiges, rechtskreisübergreifendes Gesamtkonzept« enthalte, um die Weiterbildung zu stärken. Dessen Vertreter Joachim Rock forderte eine Aufstockung der Eingliederungsmittel, da diese in den Jahren 2009 bis 2014 um ein Viertel gekürzt worden und dadurch viel Infrastruktur verloren gegangen sei.
Der Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug betonte, dass vor allem für die Kurzzeit-Beschäftigten in der Kulturbranche die jetzigen Sonderregelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld ein »gravierendes Problem« darstellten. Diese seien derart hürdenreich ausgestaltet, dass sie von kaum jemanden genutzt werden könnten. Die Folge sei, dass sehr viele Kulturschaffende zwar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber im Falle von Arbeitslosigkeit keine Leistungen erhalten, kritisierte Schmidt-Hug.
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