Bundestagsausschuss stimmt Aus- und Weiterbildungsgesetz zu
Mit den Stimmen der Ampelfraktionen hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochmittag das geplante »Aus- und Weiterbildungsförderungsgesetz« in geänderter Ausschussfassung angenommen
Gegen den Gesetzentwurf stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Das Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung umfasst drei Hauptbereiche: die Reform der Weiterbildungsförderung, das Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie.
Durch festgelegte Fördersätze und eine Reduzierung der Fördermöglichkeiten soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden.
Wenn sich aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt bei einem Unternehmen Arbeitsplatzverluste abzeichnen, soll das Qualifizierungsgeld als Unterstützung dienen. Unabhängig von der Betriebsgröße oder Qualifikation der Mitarbeiter erhalten sie während ihrer Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen eine Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts.
Angesichts des Fachkräftemangels wird zudem eine Ausbildungsgarantie eingeführt, um sicherzustellen, dass junge Menschen keine Nachteile erfahren. Dies beinhaltet unter anderem die Förderung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung. Jugendliche, die trotz intensiver Vermittlungsbemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, haben künftig die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung.
Gemäß eines Änderungsantrags der Ampelfraktionen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zukünftig von den Kosten für Lehrgänge befreit. Zuvor lag die Grenze bei 10 Mitarbeitern. Der Änderungsantrag sieht außerdem vor, dass Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr finanzielle Unterstützung für zwei Familienheimfahrten pro Monat erhalten.
Die SPD-Fraktion begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die Betriebsgrößen berücksichtigen, wenn es um die Beteiligung der Arbeitgeber an Weiterbildungskosten geht. Dadurch wird der Gesetzentwurf realitätsnäher für kleine und mittlere Unternehmen. Die Möglichkeit zur Spezialisierung, zum Beispiel im Bereich der E-Mobilität, wird ebenfalls positiv bewertet, da dies einen wichtigen Beitrag zum bevorstehenden Strukturwandel leistet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht in dem Gesetzentwurf eine konkrete Umsetzung des Rechts auf Ausbildung. Die Ausbildungsgarantie soll einen Prozess umfassen, der von der ersten beruflichen Orientierung bis zur Unterstützung nach Abschluss der Ausbildung reicht. Die außerbetriebliche Ausbildung wird nur als letzte Option betrachtet.
Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass über 25 Prozent der Auszubildenden im Jahr 2022 vorzeitig ihre Verträge aufgelöst haben. Dies zeigt, dass die erste Berufswahl für junge Menschen nicht immer passend ist. Daher ist es wichtig, diese Menschen frühzeitig bei ihrer Suche durch Berufsorientierungspraktika zu unterstützen.
Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert, dass die Ampelkoalition trotz massiver Kritik einiger Sachverständiger während der öffentlichen Anhörung an der Voraussetzung festhält, dass das Qualifizierungsgeld nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, die mindestens 120 Stunden umfassen.
Die Fraktion Die Linke mahnt an, dass benachteiligte Gruppen wie Beschäftigte im Niedriglohnsektor nicht von den geplanten Maßnahmen wie dem Qualifizierungsgeld profitieren können. Die Bundesregierung hat sich trotz mehrfacher Nachfrage bisher nicht zu diesem Aspekt geäußert, was von der Fraktion kritisiert wird.
Die AfD-Fraktion ist der Meinung, dass es primär die Aufgabe der Unternehmen ist, für den eigenen Nachwuchs zu sorgen. Daher ist es aus ihrer Sicht falsch, dass der Staat mit immer neuen Gesetzen eingreift, anstatt nur die Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Ausbildungsgarantie ermöglicht eine außerbetriebliche Ausbildung im gewünschten Beruf des jungen Menschen, was aus Sicht der AfD am Markt vorbei erfolgt.
Der Bundestag soll am Freitag, den 23. Juni 2023, abschließend über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen.
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