Zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes tritt in Kraft
Zum 1. Juli 2023 traten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft: Es gibt nunmehr verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue Weiterbildungsanreize, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung.
Im Bereich Weiterbildung gilt seit dem 1. Juli 2023:
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese bisher befristete Regelung wird entfristet. Zusätzlich gibt es seit dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen.
Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Hierzu gehören Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen.
Die Leistungsberechtigten bekommen mehr Zeit zum Lernen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann auch unverkürzt gefördert werden. Das macht Umschulungen in schulischen Berufen, z. B. in Erziehungsberufen möglich. Und es gibt auch denjenigen Personen die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen, die eine verkürzte Ausbildung nicht schaffen würden.
Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathematik- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen, denn künftig können Grundkompetenzen unabhängig von abschlussorientierten Weiterbildungen gefördert werden.
QUELLE: Nach einer BMAS-Meldung
VERWEISE
- vgl.: »Was ändert sich durch die Einführung des Weiterbildungsgeldes?« ...
- siehe auch BA: »Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023« ...
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