Haushalt 2024: Weniger Geld für Bildung und Forschung

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Deutscher Bundestag 4

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2024 erhebliche Einsparungen im Einzelplan 30 des Haushalts (Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF), wobei die geplanten Kürzungen gegenüber dem laufenden Jahr 1,2 Milliarden Euro betragen.

Der Gesetzentwurf für den Haushalt 2024 sieht eine Neuverteilung der finanziellen Mittel vor. Im kommenden Jahr sind Gesamtausgaben von 20,3 Milliarden Euro geplant. Innerhalb dieses Betrags sollen die Zuweisungen und Zuschüsse, als größter Ausgabenposten, um 1,4 Milliarden Euro auf 18,2 Milliarden Euro reduziert werden.

Insbesondere im Kapitel 3002, das die »Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und die Nachwuchsförderung« behandelt, ist vorgesehen, die Ausgaben im Jahr 2024 um 1,6 Milliarden Euro gegenüber 2023 zu senken. Die Mittel für das BAföG (Titelgruppe 50) sollen von ursprünglich 2,7 Milliarden Euro auf nun zwei Milliarden Euro reduziert werden. Für die Förderung der »Stärkung des Lernens im Lebenslauf« (Titelgruppe 40) sind im Jahr 2024 noch 394 Millionen Euro vorgesehen, im Vergleich zu 512 Millionen Euro im Jahr 2023.

Im Kontext der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems (Kapitel 3003) plant die Regierung Mehrausgaben von 202 Millionen Euro. Damit würden die Gesamtausgaben in diesem Bereich auf rund acht Milliarden Euro steigen. Ein bedeutender Anteil von zwei Milliarden Euro soll dem »Zukunftsvertrag Studium und Lehre« (Titel 632 05) zugeordnet werden.

Im Haushaltsentwurf wird erläutert, dass die Ziele des »Zukunftsvertrags« darin bestehen, eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten, gute Studienbedingungen in der gesamten deutschen Hochschullandschaft sicherzustellen sowie die notwendigen Studienkapazitäten langfristig zu erhalten, um ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Die »Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten« (Titel 685 13) soll unverändert mit 400 Millionen Euro unterstützt werden.

Die Leibniz-Institute (Titelgruppe 50) sollen vom Bund im Jahr 2024 einen erhöhten Betrag von 700 Millionen Euro erhalten, im Vergleich zu 2023. Ein Großteil dieser Mittel, nämlich 246 Millionen Euro, ist für die Förderung der Lebenswissenschaften vorgesehen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (Titelgruppe 30, Titel 685 30) soll weiterhin mit zwei Milliarden Euro gefördert werden, während die Max-Planck-Gesellschaft (Titelgruppe 40, Titel 685 40) 1,2 Milliarden Euro erhalten soll.

Im Bereich »Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie« (Kapitel 3004) ist für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Mittel um 226 Millionen Euro vorgesehen, sodass insgesamt 8,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dieser Betrag umfasst unter anderem 864 Millionen Euro für die Fraunhofer-Gesellschaft (Titelgruppe 60) und drei Milliarden Euro für die Helmholtz-Zentren sowie das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (Titelgruppe 70).

Die Debatte (1. Lesung) zum Etatentwurf der Bundesregierung für das Forschungs- und Bildungsressort ist für den 7. September 2023 angesetzt.


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