In 2015 erhielten 24.300 Studierende ein Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium werden seit dem Sommersemester 2011 Studierende gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Der Anteil der Studierenden, die ein Deutschlandstipendium erhalten, soll jährlich erhöht werden. Das Gesetz sieht 8 % als Höchstgrenze vor.
Den höchsten Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten im Jahr 2015 an der vorläufigen Gesamtzahl der Studierenden im Wintersemester 2015/2016 gab es im Saarland mit 1,5 %. Danach folgten Bremen und Sachsen mit jeweils 1,2 %. Am geringsten war das Verhältnis von Stipendiatinnen und Stipendiaten zu Studierenden in Hamburg mit 0,2 % sowie in Berlin und Schleswig-Holstein mit jeweils 0,5 %.
Die Deutschlandstipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. Dafür warben die Hochschulen 2015 Fördermittel in Höhe von 25,3 Millionen Euro von privaten Mittelgebern ein. Im Vergleich zu 2014 ergab sich ein Anstieg von 6 %. Wie im Vorjahr stammten die Fördermittel vor allem von Kapitalgesellschaften (9,5 Millionen Euro) und von sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts (9,0 Millionen Euro).
VERWEISE
- Siehe auch: Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) ...
- vgl.: Private Förderer geben 87 Millionen Euro für talentierte Studierende ...