Brandenburg: Mit Weiterbildung die eigenen beruflichen Chancen verbessern
Mitte November 2022 ist die »Weiterbildungsrichtlinie« gestartet, mit der die Weiterbildung im Land Brandenburg gezielt gefördert wird - ganz im Sinne des lebenslangen Lernens, das einen wichtigen Bestandteil in der Europäischen Kompetenzagenda ausmacht.
Die ESF+-Förderung kann von Unternehmen, Vereinen aber auch den Beschäftigten selbst beantragt werden, wobei Zuschüsse bis 50 Prozent, im Falle des Bildungsschecks sogar bis zu 60 Prozent möglich sind.
Die Weiterbildungsrichtlinie (2022-2024) umfasst vier Fördertatbestände:
- Bildungsscheck für Beschäftigte
- Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen beziehungsweise Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Ziele des Programms
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
- Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt.
Medienhinweis
Was genau gefördert wird und was zu beachten ist, wird das Thema von zwei sog. Servicestunden des Radiosenders BB Radio sein. Am 4. und 12. Dezember wird Silvia Schmidt, Referatsleiterin Weiterbildung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dort zu Gast sein und zwischen 18 und 19 Uhr wertvolle Hinweise und Tipps zur Antragstellung geben.