Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Deutscher Bundestag 4

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für eine angemessene Förderfinanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung ein.

In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum »zur Berücksichtigung« an die Bundesregierung zu überweisen.

Die Petition hebt hervor, dass seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 zwar neue Wege für die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten eingeschlagen wurden, der Gesetzgeber jedoch die notwendige Finanzierung vernachlässigt hat.

Diese Finanzierungslücke führt zu einer »massiven Unterfinanzierung«, die bewirkt, dass angehende Psychotherapeuten während ihrer mindestens fünfjährigen Weiterbildung weit unter dem Niveau üblicher tariflicher Vergütungen entlohnt werden. Diese Situation, so wird in der Petition argumentiert, könnte das Angebot an Weiterbildungsplätzen stark einschränken und letztendlich die gesamte psychotherapeutische Versorgung gefährden.

In seiner Beschlussempfehlung hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die Petition, die von über 54.000 Personen unterstützt wurde, am 3. Juli 2023 in einer öffentlichen Sitzung diskutiert wurde. Zu dieser Sitzung waren sowohl der Petent als auch Vertreter der Bundesregierung anwesend. Der Petent betonte dabei, dass die hohe Anzahl an Mitzeichnungen die gesellschaftliche Bedeutung seines Anliegens unterstreiche. Es gehe nicht nur um verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für angehende Psychotherapeuten, sondern auch um eine umfassende und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung in der Gesellschaft.

Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), unterstrich in der Diskussion die Bedeutung einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung, die auch eine angemessene Finanzierung der Behandlungen beinhaltet. Er wies darauf hin, dass Psychotherapeuten während ihrer stationären Weiterbildung von den Krankenhäusern angestellt und entsprechend bezahlt werden. Die Kosten hierfür müssten im Budget der Krankenhäuser berücksichtigt und von den Kostenträgern refinanziert werden.

Des Weiteren erklärte Franke, dass die Entscheidung über die Anzahl der Weiterbildungsstellen in der Verantwortung der Krankenhäuser liegt, die im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenständig darüber entscheiden. Die Bundesregierung beobachtet laut der Beschlussempfehlung die aktuelle Situation genau und prüft mögliche Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.


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