Rheinland-Pfalz fördert Weiterbildungsprojekte mit bis zu 90 Prozent
Neue Förderrichtlinie für Weiterbildungsprojekte in Rheinland-Pfalz
Ab dem Jahr 2024 können Träger von Weiterbildungsprojekten in Rheinland-Pfalz mit einer signifikanten Erhöhung der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung rechnen. Die maximale Fördersumme wird von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben.
Diese Maßnahme, so Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer, zielt darauf ab, die Attraktivität der Projektförderung zu steigern und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Für diese Zwecke sind Landesmittel in Höhe von etwa 1,24 Millionen Euro vorgesehen.
Weiterbildung als Schlüssel zur gesellschaftlichen Entwicklung
Schweitzer betonte die wachsende Bedeutung der Weiterbildung in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft. Die Förderung des Erwerbs neuer Kompetenzen, unabhängig von Alter oder Lebenssituation, sei entscheidend für die gesellschaftliche, berufliche und politische Teilhabe. Angesichts des demografischen Wandels, der fortschreitenden Digitalisierung und des Klimawandels sei dies wichtiger denn je.
Das Ziel der Landesförderung ist es, den Zugang zur Weiterbildung zu verbessern und ein vielfältiges, bedarfsgerechtes Angebot in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Dabei sollen sowohl neue Bedarfe erkannt als auch bewährte Ansätze weiterverbreitet werden.
Fokus auf Modellprojekte und zentrale Bildungsbereiche
Die Förderung konzentriert sich auf Modellprojekte in der Weiterbildung sowie auf die Bereiche Alphabetisierung und Grundbildung, digitales Lernen, politische Bildung und Inklusion.
Als Beispiel nannte Schweitzer die Unterstützung von Lerncafés, die als niedrigschwellige, kostenlose Angebote im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung dienen. Diese sollen den Einstieg in das Lernen erleichtern und individuelle Bedürfnisse im Bereich Lesen und Schreiben adressieren.
Vereinfachungen im Förderverfahren
Die neue Förderrichtlinie beinhaltet auch Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Hürden. Dazu gehören eine neu eingeführte Verwaltungspauschale von 15 Prozent und die Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises für Projekte mit einer Fördersumme bis zu 50.000 Euro.
Erweiterte Förderberechtigung
Zuwendungsberechtigt sind staatlich anerkannte Volkshochschulen, der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz, anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und deren Mitgliedseinrichtungen.
Je nach Förderbereich können auch andere Weiterbildungseinrichtungen förderberechtigt sein, sofern die Projekte im öffentlichen Interesse stehen und das Angebot der anerkannten Einrichtungen sinnvoll ergänzen.
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