Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz novelliert
Neufassung des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes: Ein Schritt in die Zukunft
Am 20. Dezember 2023 markierte der Landtag Brandenburgs einen Wendepunkt in der Bildungspolitik: Mit der Verabschiedung des neuen Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes (BbgEBG) wurde ein entscheidender Schritt in Richtung einer modernen und inklusiven Bildungslandschaft vollzogen.
Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, löst das seit drei Jahrzehnten bestehende Weiterbildungsgesetz von 1993 ab. Die Neufassung des Gesetzes ist das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses, an dem Weiterbildungsorganisationen, kommunale Vertreter und Mitglieder des Landesbeirats für Weiterbildung aktiv teilgenommen haben.
Inklusion und Vielfalt im Fokus
Das Herzstück des reformierten Gesetzes bildet die Schaffung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs zu Bildungsangeboten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Integration moderner Bildungsbereiche. So werden explizit Digitalkompetenz, Gesundheitskompetenz, interkulturelle Kompetenz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung und Eltern- sowie Familienbildung in den Fokus gerückt. Diese Erweiterung des Bildungsangebots soll den sich wandelnden Anforderungen in einer globalisierten und digitalisierten Welt Rechnung tragen.
Strukturelle Innovationen und Förderung
Neben der Festlegung allgemeiner Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung, adressiert das Gesetz auch die Rollen verschiedener Akteure in diesem Bereich. Es regelt unter anderem die Anerkennung von Bildungsangeboten, die Koordination und Kooperation zwischen verschiedenen Bildungsträgern sowie die Förderung von Bildungsmaßnahmen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Einführung von Regelungen zur Bildungszeit sowie zum Daten- und Berichtswesen, was für eine transparente und effiziente Bildungslandschaft sorgen soll.