Gesetzgeber segnet »Startchancen-Programm« endgültig ab
Bund und Länder sind sich über »Startchancen«-Programm einig
Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen signifikant zu verbessern und somit mehr Chancengleichheit im Bildungssystem zu schaffen. Dies beinhaltet üblicherweise Maßnahmen, die von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Sekundarstufe reichen und kann auch spezielle Förderprogramme für benachteiligte Gruppen oder Regionen umfassen.
In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die Vereinbarungstexte für das Startchancen-Programm erarbeitet. Diese wurden am 2. Februar 2024 von der Kultusministerkonferenz in einer Sondersitzung beschlossen.
Nach dieser Verständigung von Bund und Ländern folgen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll.
Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Der Bund fördert es mit einer zusätzlichen Startchancen-Milliarde pro Jahr. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Mit dem Programm begegnen Bund und Länder dem deutlichen Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern.
Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm gezielt unterstützt. An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.
Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte angelegt. Darüber hinaus wird in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder berücksichtigt. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in besonders herausfordernden Lagen. Die Festlegung der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.
40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen. Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Startchancen-Schule eine volle zusätzliche Stelle zuzuweisen.
Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, werden etwa 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler Grundschüler sein. Neben Grundschulen werden jedoch auch weiterführende Schulen und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.
Der Fokus des Programms liegt auf einer Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und der Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung. Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Zuletzt hatten Lernstandsuntersuchungen wie der nationale »IQB-Bildungstrend« sowie die internationale »IGLU-Studie« nachgewiesen, dass in Deutschland, wie in den meisten anderen westeuropäischen Ländern, die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen deutlich zurückgehen. Auch die aktuelle PISA-Studie stellt fest, dass das Bildungsniveau in Deutschland wie auch im OECD-Durchschnitt gesunken ist.
Das Programm wurde wissenschaftsgeleitet konzipiert. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sind integrale Bestandteile des Programms und sorgen dafür, dass Bewährtes in den Transfer gelangt und auch jenseits der geförderten Schulen Wirkung entfaltet. Bei der Umsetzung des Programms werden die Startchancen-Schulen über länderinterne und länderübergreifende Begleitstrukturen unterstützt.
Hintergrund
Das Startchancen-Programm ist Teil des 2020 beschlossenen Koalitionsvertrages des Bundes. Es soll dazu beitragen, die seit Jahren zurückgehenden schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler wieder zu verbessern und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
VERWEISE
- Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 ...
- Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Startchancen ...
- Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II) ...