Schüler*innenzahl stieg im Schuljahr 2023/24 um ein Prozent
Schülerzahl steigt im zweiten Jahr in Folge, vor allem wegen Zuwachs bei ausländischen Schülerinnen und Schülern
Im Schuljahr 2023/2024 werden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 11,2 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind das 1,0 % oder 107.000 Schülerinnen und Schüler mehr als im Schuljahr 2022/2023.
Damit stieg die Schülerzahl bereits im zweiten Jahr in Folge. Der Anstieg ist auch im laufenden Schuljahr vor allem auf die Zuwanderung aus dem Ausland zurückzuführen: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der relevanten Altersgruppe (5 bis 19 Jahre) war zum Jahresende 2022 insgesamt um 4 % höher als Ende 2021. Die Zahl der ausländischen Personen in dieser Altersgruppe nahm in diesem Zeitraum sogar um 27 % zu. Ein Teil dieser Kinder und Jugendlichen ist bereits im Schuljahr 2022/2023 in das Schulsystem aufgenommen worden.
1,3 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen
An den allgemeinbildenden Schulen stieg die Schülerzahl im Schuljahr 2023/2024 gegenüber dem Schuljahr 2022/2023 um 1,3 % auf 8,8 Millionen. An den beruflichen Schulen sank sie dagegen geringfügig um 0,1 % auf 2,3 Millionen.
7 Prozent mehr ausländische Schülerinnen und Schüler
Von den rund 11,2 Millionen Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2023/2024 besitzen 1,7 Millionen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das sind 7 % mehr als im Schuljahr 2022/2023. Damit haben 15 % aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland einen ausländischen Pass.
Der Zuwachs der Schülerzahl dürfte primär auf die infolge des russischen Angriffskriegs zugewanderten ukrainischen Schülerinnen und Schüler zurückgehen. Genau lässt sich der Einfluss der Zuwanderung allerdings noch nicht beziffern, da die genauen Staatsangehörigkeiten erst mit Vorliegen der endgültigen Ergebnisse der Schulstatistik im Herbst 2024 nachgewiesen werden können. Die vorläufigen Ergebnisse zu den ausländischen Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf diejenigen Personen, die ausschließlich eine ausländische und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, werden bei den vorläufigen Ergebnissen den deutschen Schülerinnen und Schülern zugerechnet.