KMK beschließt Qualitätsrahmen für berufliche Schulen
Neuer Qualitätsrahmen für berufliche Schulen festgelegt
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15. März 2024 einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Qualität beruflicher Bildungseinrichtungen unternommen.
Mit der Verabschiedung der »Empfehlung für die Analyse und Bewertung der Arbeit beruflicher Schulen« zielen die Bundesländer gemeinsam darauf ab, die Effektivität und Nachhaltigkeit des Lernprozesses an beruflichen Schulen durch einen neu definierten Qualitätsrahmen zu steigern.
Christine Streichert-Clivot, die KMK-Präsidentin des Jahres 2024 und zugleich Bildungs- und Kulturministerin des Saarlandes, betonte die weltweite Anerkennung des deutschen Systems der Berufsbildung, das durch duale und vollzeitschulische Angebote geprägt ist. Sie hob hervor, dass die Anpassung an den Strukturwandel sowie an die Herausforderungen der Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung und demografischen Entwicklungen von zentraler Bedeutung für die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte sei. Der beschlossene Qualitätsrahmen soll als mutiger und gemeinschaftlicher Schritt der KMK die Entwicklung beruflicher Schulen zielgerichtet und qualitätsbewusst vorantreiben.
Die Initiative strebt an, die Leistungsfähigkeit beruflicher Schulen zu erhöhen, um so eine erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Eingliederung verschiedenster Zielgruppen zu gewährleisten. Sie soll die Schulen auch in die Lage versetzen, auf Neuerungen in der Arbeitswelt zeitgemäß zu reagieren und diese effektiv in ihre Bildungskonzepte einzubinden.
Mit den im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen formulierten Qualitätsaussagen zu den Bereichen Innovationsfähigkeit, Integrationsleistung, Demokratieerziehung und Nachhaltigkeit wird eine überregionale Richtlinie für systematische Entwicklungsprozesse an beruflichen Schulen etabliert.