Neue Leitlinien für die Grundschule: Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule verabschiedet
KMK setzt neue Standards für die Grundschularbeit
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15.03.2024 die aktualisierten Empfehlungen für die Grundschularbeit ratifiziert, wodurch die seit 2015 bestehenden Richtlinien nicht nur aktualisiert, sondern nun auch verbindlich gemacht werden. Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einem bundesweit einheitlichen Bildungsrahmen für Grundschulen.
Die jüngste Vereinbarung, die aus den Zielen der KMK von 2020 hervorgeht, umfasst unter anderem zentrale Punkte wie die Festlegung eines Rechtschreibrahmens sowie die Einführung eines Konzepts für die Vermittlung der verbundenen Handschrift. Damit trägt die KMK den sich wandelnden pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ansprüchen sowie den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern trotz neuer Herausforderungen ein solides Fundament für ihre Bildungskarriere zu bieten.
Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die Festlegung einer Mindeststundenzahl von 94 Stunden für die Jahrgangsstufen 1 bis 4, was den Bildungsweg aller Schülerinnen und Schüler auf eine gemeinsame Basis stellt.
Insbesondere werden die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gestärkt, indem sie mehr als die Hälfte der Gesamtstunden ausmachen, mit einer festgelegten Mindeststundenzahl von 53 Stunden.