Aus- und Weiterbildungsgesetz: Erste Elemente der Ausbildungsgarantie treten in Kraft
Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft.
Die Reformen zielen darauf ab, die Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte zu reformieren, ein Qualifizierungsgeld einzuführen und eine umfassende Ausbildungsgarantie zu etablieren.
Ausbildungsgarantie: Zugang und Unterstützung
Kernstück der Reform ist die Ausbildungsgarantie, welche das Ziel verfolgt, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Weg in eine vollqualifizierende, vorzugsweise betriebliche Ausbildung zu ebnen. Diese Garantie stellt kein isoliertes Angebot an Ausbildungsstellen dar, sondern integriert ein Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Dazu zählen die berufliche Orientierung und Beratung, die Hilfestellung bei der Aufnahme einer Ausbildung sowie Unterstützungsangebote, die den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördern sollen.
Die Ausbildungsgarantie unterstreicht die Bemühungen, jedem jungen Menschen ohne Berufsabschluss die Möglichkeit zu bieten, durch qualifizierte Ausbildung einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu finden. Sie reflektiert zudem das Bestreben, das Ausbildungssystem in Deutschland an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und die Fachkräfte von morgen zu sichern.
Förderinstrumente zur Berufsorientierung und Mobilität
Ab April unterstützen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter verstärkt Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dies umfasst auch die Übernahme von Kosten, wie beispielsweise für Fahrt- und Unterkunft. Ergänzend wird intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl angeboten, um jungen Menschen eine fundierte Entscheidungshilfe zu geben.
Des Weiteren wird ein Mobilitätszuschuss eingeführt, der junge Menschen ermutigen soll, auch überregionale Angebote für eine betriebliche Ausbildung in Betracht zu ziehen. Dieser Zuschuss deckt unter anderem Kosten für bis zu zwei Heimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr ab, um den Auszubildenden den Ortswechsel zu erleichtern.
Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung
Ein weiteres wichtiges Element ist die Anpassung der Regelungen zur Einstiegsqualifizierung, die ab April in Kraft treten. Die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu absolvieren und die Reduzierung der Mindestdauer von sechs auf vier Monate, öffnen das Förderinstrument für eine breitere Zielgruppe. Diese Anpassungen berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und tragen zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt bei.
Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung
Ein signifikanter Schritt wird zum 1. August 2024 mit der Neuregelung der außerbetrieblichen Berufsausbildung vollzogen. Förderberechtigte junge Menschen erhalten einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung, vorausgesetzt, sie haben ausreichende Bewerbungsbemühungen gezeigt und die Angebote der Berufsberatung genutzt. Darüber hinaus wird die Zielgruppe der Förderberechtigten auf junge Menschen ausgeweitet, die in Regionen mit einer signifikanten Unterversorgung an Ausbildungsplätzen leben.
Nach einer Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit