Aus- und Weiterbildungsgesetz: Erste Elemente der Ausbildungsgarantie treten in Kraft

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
BA-Logo

Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft.

Die Reformen zielen darauf ab, die Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte zu reformieren, ein Qualifizierungsgeld einzuführen und eine umfassende Ausbildungsgarantie zu etablieren.

Ausbildungsgarantie: Zugang und Unterstützung

Kernstück der Reform ist die Ausbildungsgarantie, welche das Ziel verfolgt, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Weg in eine vollqualifizierende, vorzugsweise betriebliche Ausbildung zu ebnen. Diese Garantie stellt kein isoliertes Angebot an Ausbildungsstellen dar, sondern integriert ein Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Dazu zählen die berufliche Orientierung und Beratung, die Hilfestellung bei der Aufnahme einer Ausbildung sowie Unterstützungsangebote, die den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördern sollen.

Die Ausbildungsgarantie unterstreicht die Bemühungen, jedem jungen Menschen ohne Berufsabschluss die Möglichkeit zu bieten, durch qualifizierte Ausbildung einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu finden. Sie reflektiert zudem das Bestreben, das Ausbildungssystem in Deutschland an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und die Fachkräfte von morgen zu sichern.

Förderinstrumente zur Berufsorientierung und Mobilität

Ab April unterstützen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter verstärkt Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dies umfasst auch die Übernahme von Kosten, wie beispielsweise für Fahrt- und Unterkunft. Ergänzend wird intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl angeboten, um jungen Menschen eine fundierte Entscheidungshilfe zu geben.

Des Weiteren wird ein Mobilitätszuschuss eingeführt, der junge Menschen ermutigen soll, auch überregionale Angebote für eine betriebliche Ausbildung in Betracht zu ziehen. Dieser Zuschuss deckt unter anderem Kosten für bis zu zwei Heimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr ab, um den Auszubildenden den Ortswechsel zu erleichtern.

Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung

Ein weiteres wichtiges Element ist die Anpassung der Regelungen zur Einstiegsqualifizierung, die ab April in Kraft treten. Die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu absolvieren und die Reduzierung der Mindestdauer von sechs auf vier Monate, öffnen das Förderinstrument für eine breitere Zielgruppe. Diese Anpassungen berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und tragen zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt bei.

Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung

Ein signifikanter Schritt wird zum 1. August 2024 mit der Neuregelung der außerbetrieblichen Berufsausbildung vollzogen. Förderberechtigte junge Menschen erhalten einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung, vorausgesetzt, sie haben ausreichende Bewerbungsbemühungen gezeigt und die Angebote der Berufsberatung genutzt. Darüber hinaus wird die Zielgruppe der Förderberechtigten auf junge Menschen ausgeweitet, die in Regionen mit einer signifikanten Unterversorgung an Ausbildungsplätzen leben.

Nach einer Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit


Kritik des Bundesrates am Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes
SGB-III-Modernisierung: Parallele Strukturen oder bessere Kooperation? Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)...
Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes vorgelegt
Ausbildungsgarantie und Jugendmobilität: Schwerpunkte im SGB-III-Modernisierungsgesetz Der am 19. August 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des SGB III markiert einen wichtigen Schritt zur...
Seit dem 1. April 2024: Förderung beruflicher Weiterbildung durch Qualifizierungsgeld
Qualifizierungsgeld nutzen: Eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen und deren Beschäftigte, die von Arbeitsplatzverlusten aufgrund des Strukturwandels bedroht sind. Es soll ermöglichen, dass...

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

  • »Mein Bildungsraum« in der Kritik

    Kurzbesprechung des Artikels »Digitalisierung: Großprojekt des Bundes "Mein Bildungsraum" in der Kritik« von Dorothee Wiegand Der Artikel von Dorothee Wiegand (veröffentlicht auf heise.de) bietet einen umfassenden Überblick zum BMBF-Projekt »Mein...

  • Informatikunterricht in Deutschland: Große Fortschritte, aber noch viel zu tun

    Informatik-Monitor 2024/25: Fortschritte und Herausforderungen  Im Schuljahr 2024/25 werden fast drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler Informatik als Pflichtfach belegen. Das geht aus dem aktuellen Informatik-Monitor 2024/25 hervor, den die...

  • Bildungsplattform »Mein NOW«: Potenzial ungenutzt

    Portal »mein NOW«: Kritik an Usability und Zielgruppenansprache Die Bildungsjournalistin Gudrun Porath hat in einer Kolumne auf Haufe.de das Online-Portal »mein NOW« kritisch beleuchtet und kommt zu dem Schluss, dass die Weiterbildungsplattform »hinter den...

  • Anhörung zum AFBG: Experten für die Förderung beruflicher Weiterbildung

    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen...

  • Fünf Wege zu mehr Flexibilität: Empfehlungen für die nachschulische Bildung

    Übergänge in Ausbildung und Studium - Wie die Politik in Zeiten des Fachkräftemangels nachschulische Bildung gestalten muss Expert*innen plädieren für mehr Flexibilität in der nachschulischen Bildung Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer großen...

 

 

.