Strategien gegen den Fachkräftemangel: Weiterbildungsverbünde in MV
Förderung von Weiterbildungsverbünden als Reaktion auf Fachkräftemangel
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommerns hat einen Ideenaufruf zur Unterstützung von Koordinierungsstellen für Weiterbildungsverbünde initiiert. Ziel dieser Initiative ist es, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im produzierenden Gewerbe maßgeschneiderte Weiterbildungskonzepte zu entwickeln.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken und den Unternehmen zu ermöglichen, sich den neuen Herausforderungen der Arbeitswelt anzupassen.
Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
Der Ideenaufruf ist Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, die im Rahmen des Zukunftsbündnisses des Landes beschlossen wurde. Die Initiative zielt darauf ab, die Weiterbildungsnachfrage im Land zu verstärken und den Unternehmen Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den digitalen Wandel und die Transformation zu bieten. Für die Umsetzung der Projekte stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro aus dem »Europäischen Sozialfonds Plus Programm 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern« zur Verfügung.
Struktur der Weiterbildungsverbünde
Weiterbildungsverbünde, als Kooperationsnetzwerke konzipiert, sollen Unternehmen ermöglichen, über ihre Grenzen hinaus mit Bildungseinrichtungen und anderen Partnern zusammenzuarbeiten. Diese Netzwerke sollen helfen, die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren. Gefördert wird die Einrichtung von Koordinierungsstellen, die als »Verbundmanager« oder »Verbundmanagement« fungieren, wobei die Förderung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben umfasst.
Verfahren zur Auswahl und Bewilligung
Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, das mit der Einreichung von Projektskizzen beginnt. Nach der Prüfung der Skizzen und einer positiven Auswahlentscheidung folgt die Aufforderung zur Antragstellung. Interessensbekundungen müssen bis spätestens 12. Juni 2024 bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) eingereicht werden.
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