Neue Regelungen des Aufstiegs-BAföG ab Januar 2025

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AUFSTIEGSBAFÖG 2

AFBG 2025: Finanzielle Anreize für eine stärkere berufliche Qualifikation

Die Reform des AFBG (»Aufstiegs-BAföG«), die ab Januar 2025 in Kraft treten soll, bringt wesentliche Änderungen zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland.

Ziel ist es, die Attraktivität der Weiterbildung zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Höhere Förderbeträge

Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung der maximalen Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Diese lag bisher bei 15.000 Euro und wird nun auf 18.000 Euro angehoben. Damit soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, die gestiegenen Kosten für hochwertige Weiterbildungen besser zu tragen.

Darüber hinaus wird auch die Förderung von so genannten Meisterstücken, die in vielen handwerklichen Ausbildungsberufen obligatorisch sind, deutlich erhöht. Damit soll die Qualität dieser Ausbildungen unterstützt und die Ausführung hochwertiger Arbeiten ermöglicht werden.

Verbesserter Darlehenserlass

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist der verbesserte Darlehenserlass bei erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung.

Wurden bisher 50 Prozent des Darlehens erlassen, steigt dieser Anteil ab 2025 auf 60 Prozent. Mit dieser Erhöhung soll nicht nur die finanzielle Belastung der Absolventen verringert, sondern auch ein stärkerer Anreiz geschaffen werden, die Fortbildung erfolgreich abzuschließen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abschlussquoten zu erhöhen und damit die Investitionen in die berufliche Bildung effizienter zu gestalten.

Ausweitung der Förderberechtigten und Anpassung an den Fachkräftemangel

Mit der Reform wird auch der Kreis der Förderberechtigten erweitert. So wird künftig auch die Weiterbildung in Teilzeit besser gefördert. Davon profitieren insbesondere Berufstätige, die sich neben dem Beruf weiterqualifizieren wollen.

Außerdem wird der Zugang zur Förderung für Personen erleichtert, die beruflich aufsteigen wollen, aber noch keinen Fortbildungsabschluss haben.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Durch verbesserte finanzielle Anreize und einen erleichterten Zugang zur Förderung will die Bundesregierung mehr Menschen zur beruflichen Weiterbildung motivieren.

Damit soll nicht nur die individuelle Karriereentwicklung gefördert, sondern auch ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in verschiedenen Branchen geleistet werden.

Ziele der Reform

Insgesamt verfolgt die Reform das Ziel, die berufliche Weiterbildung in Deutschland deutlich attraktiver zu machen. Durch eine verbesserte finanzielle Förderung und einen erleichterten Zugang sollen mehr Menschen in die Lage versetzt werden, ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfs von Bedeutung.

Hintergrund
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch »Aufstiegs-BAföG«, früher »Meister-BAföG«) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.Die Förderung erfolgt zum Teil als nicht rückzahlbarer Zuschuss, zum Teil als zinsgünstiges Darlehen.
Die Kosten des Aufstiegs-BAföG werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen.


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