Sachsen-Anhalt: Bildungsfreistellung stärkt Fachkräftesicherung
Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt zeigt positive Entwicklung
Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt hat einen Bericht zur Bildungsfreistellung vorgelegt, der die wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung im Bundesland unterstreicht.
Danach konnten für die Jahre 2020 bis 2023 positive Entwicklungen sowohl bei der Teilnahmequote als auch bei der Zahl der anerkannten Bildungsangebote festgestellt werden.
Bildungsministerin Eva Feußner hob in einer Mitteilung hervor, dass lebenslanges Lernen nicht nur für den individuellen Erfolg wichtig ist, sondern auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft stärke.
Zentrale Ergebnisse: Zuwachs bei Teilnehmenden und Angeboten
Der Bericht zeigt, dass sich die Bildungsfreistellung trotz Pandemie wachsender Beliebtheit erfreut: Insgesamt haben 14.962 Personen diese Möglichkeit in Anspruch genommen, rund 1.000 mehr als zuvor, was zu einem Anstieg der Bildungsfreistellungsquote auf 1,70 % führte. Dies verdeutlicht den ungebrochenen Bedarf an beruflicher Weiterbildung, der auch durch die pandemiebedingten Einschränkungen nicht gebremst wurde.
Hohe Beteiligung von Frauen und qualifizierte Teilnehmende
Auffallend ist die hohe Beteiligung von Frauen, die 63 % der Teilnehmenden an der Bildungsfreistellung ausmachen. Darüber hinaus ist ein Großteil der Teilnehmenden hoch qualifiziert: Mehr als ein Viertel verfügt über einen Hochschulabschluss, was die Bedeutung der Bildungsfreistellung gerade für hochqualifizierte Beschäftigte unterstreicht.
Vielfalt der Bildungsangebote
Das Angebot der Bildungsfreistellung umfasst ein breites Themenspektrum, das von arbeitsmarktrelevanten Qualifizierungen bis hin zu Kursen zur Gesundheitsförderung reicht. Diese Bandbreite zeigt, dass Weiterbildung in verschiedenen Lebens- und Berufsbereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Modernisierung des Bildungsfreistellungsgesetzes geplant
Um dem Wandel der Arbeitswelt und den Anforderungen an eine moderne Weiterbildung gerecht zu werden, ist laut Feußner eine Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes geplant. Diese bereits auch im Koalitionsvertrag vorgesehene Überarbeitung soll die Inanspruchnahme der Freistellung erleichtern, indem die Anerkennungsverfahren vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Eine Arbeitsgruppe hat bereits Vorschläge erarbeitet, die die Grundlage für den künftigen Gesetzentwurf bilden. Ziel ist es, diesen Prozess noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Ministerin Feußner erklärte abschließend, dass es Ziel der Gesetzesnovelle sei, die Teilnahme an Bildungsfreistellungen weiter zu fördern und damit die berufliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken.
Hintergrund
Das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt garantiert allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Rechtsanspruch für fünf Tage im Jahr auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.
Gemäß § 9 des Bildungsfreistellungsgesetzes ist dem Landtag alle vier Jahre ein Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnehmerstrukturen vorzulegen. Der vorliegende Bericht ist der achte Bildungsfreistellungsbericht und der fünfte Vierjahresbericht seit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2005. Der letzte Bildungsfreistellungsbericht stammt aus dem Jahr 2020.