Rheinland-Pfalz erhöht Förderung für Weiterbildungsfreistellungen

Höhere Pauschale ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 erhalten rheinland-pfälzische Unternehmen eine höhere Pauschale für die Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weiterbildungszwecken.
Nach Angaben von Weiterbildungsministerin Dörte Schall steigt der pauschale Tagessatz nach dem Bildungsfreistellungsgesetz von 75,80 Euro auf 80,68 Euro pro Tag. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Bedeutung der Weiterbildung unterstrichen
Schall betonte, dass die Erhöhung ein wichtiger Schritt sei, um die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung auch in Zukunft sicherzustellen.
In Zeiten des Fachkräftemangels sei die berufliche Weiterbildung von zentraler Bedeutung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf neue Anforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Das Land unterstützt daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Freistellungen ermöglichen.
Förderbilanz 2024
Im Jahr 2024 haben zahlreiche Unternehmen die Fördermöglichkeiten genutzt. Insgesamt wurden 587 Anträge gestellt und über 2.800 Freistellungstage bewilligt. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz der finanziellen Unterstützung durch das Land.
Hintergrund: Bildungsfreistellungsgesetz
Das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz ist seit 1993 in Kraft und ermöglicht Beschäftigten, sich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, können einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts beantragen. Ziel der Regelung ist es, die berufliche Qualifizierung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
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