Bundesregierung zum Digitalpakt 2.0

Digitalpakt 2.0: Ein neuer Schritt für die digitale Bildung
Am 13. Dezember 2024 haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Gemeinsame Erklärung zum Digitalpakt 2.0 verabschiedet.
Die Erklärung gibt den politischen und inhaltlichen Rahmen für die mögliche Ausgestaltung des Digitalpakts vor, die endgültige Entscheidung über die Umsetzung obliegt einer künftigen Bundesregierung.
Finanzierung und Umsetzung
Die Länder sollen sich mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro an den Kosten des Digitalpakts 2.0 beteiligen. Zusätzlich werden 500 Millionen Euro an neuen Mitteln für den Auf- und Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Der Kofinanzierungsanteil der Länder steigt gestaffelt von zehn auf 30 Prozent und liegt damit über dem bisherigen Anteil im Digitalpakt Schule.
Die Bundesmittel sollen ergänzend zu den Mitteln der Länder und Schulträger eingesetzt werden, um vorrangig die digitale Infrastruktur auszubauen.
Anrechnung von Maßnahmen und Berichtspflichten
Die Länder können sowohl laufende als auch geplante Maßnahmen auf ihren Finanzierungsanteil anrechnen, sofern diese den Zielen des Digitalpakts 2.0 entsprechen. Damit sollen Kontinuität und Effizienz sichergestellt und bereits begonnene Investitionen nachhaltig verankert werden. Zur Kontrolle der Mittelverwendung sind die Länder zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet.
Lehrerfortbildung
Die Lehrerfortbildung fällt in die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder. Das BMBF verzichtet daher auf verbindliche Fortbildungsvorgaben und setzt stattdessen auf Kooperation und die Umsetzung gemeinsamer Ziele.
VERWEISE
- vgl.: »Antwort der Bundesregierung zum Digitalpakt 2.0« ...
- siehe auch: »Bedeutet die Einigung über den Digitalpakt 2.0 einen Schritt hin zur digitalen Bildung?« ...
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