Sachsen-Anhalt bringt Novelle des Bildungszeitgesetzes auf den Weg

Von der Bildungsfreistellung zur Bildungszeit: Sachsen-Anhalts innovative Reform
Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für ein neues Bildungszeitgesetz (BzG LSA) vorgelegt, das das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 ablösen soll.
Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und passt die Regelungen an die modernen Anforderungen der Arbeitswelt an.
Kernpunkte des neuen Gesetzes
Erweiterung der Themenfelder
Das neue Gesetz erweitert die anerkennungsfähigen Themenfelder um die politische Bildung und die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Bildungsministerin Eva Feußner betont, dass politische Bildung gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen von großer Bedeutung ist.
Flexibilisierung der Bildungszeit
- Die Bildungszeit muss nicht mehr an fünf aufeinander folgenden Tagen absolviert werden.
- Es wird eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden pro Tag eingeführt.
- Digitale und hybride Lernformen werden integriert.
Vereinfachung des Antragsverfahrens
Das Antragsverfahren für Bildungsveranstaltungen wird vereinfacht, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern den Zugang zu Bildungszeit zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.
Ziele und Auswirkungen
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen und das lebenslange Lernen zu fördern. Durch die Flexibilisierung und Erweiterung der Themenfelder soll es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert werden, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.
Beschäftigte haben weiterhin Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr. Die neue Flexibilität ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei der Teilnahme an der Bildungszeit.
Ausblick
Mit dem neuen Bildungszeitgesetz reagiert Sachsen-Anhalt auf die Herausforderungen einer sich durch neue Technologien und den demografischen Wandel rasant verändernden Arbeitswelt. Die Novellierung des Gesetzes soll die kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes leisten.
Wie geht es weiter?
Die Landesregierung hat beschlossen, den Entwurf eines Bildungszeitgesetzes Sachsen-Anhalt (BZG LSA) zur Anhörung freizugeben. Die Anhörung soll am 2. April 2025 enden, im Anschluss erfolgt die zweite Befassung im Kabinett und dann die Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag von Sachsen-Anhalt.
VERWEISE
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