Rückzahlungsbedingungen von BaFöG

Deutscher Bundestag

BaFöG-Empfänger müssen grundsätzlich nur 50 Prozent ihres BAföG-Darlehens zurückzahlen, bis zu einer maximalen Obergrenze von 10.000 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob das BAföG für ein Erst- oder Zweitstudium oder für Praktikum gewährt wurde.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Linke hatte darin gefragt, wie viele Jahre nach Abschluss des Studiums die Rückzahlung des Darlehens beginnt und wie lange die Rückzahlung im Durchschnitt dauert. Die Abgeordneten hatten argumentiert, dass die Angst vor Verschuldung bei der Aufnahme eines Studiums eine Rolle spielen würde.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Rückzahlungsbedingungen äußerst sozialverträglich ausgestaltet seien. Die Rückzahlungspflicht beginne fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungs- und Studienganges. Der Kredit sei in monatlichen Mindestraten in Höhe von derzeit 105 Euro innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren zurückzuzahlen.

Werde der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro vom BAföG-Empfänger zum Beispiel durch reguläre Tilgung erreicht, werde ihm von Amts wegen der verbleibende Teil des Kredits erlassen, so dass der ursprünglich hälftige Darlehensanteil in diesen Fällen letztlich deutlich unter 50 Prozent liegen könne. Darüber hinaus sei der Kredit über die gesamte Laufzeit zinsfrei.

 

 

Ähnliche Themen in dieser Kategorie

06.11.2024

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), der insbesondere der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Fachkräftesicherung dienen soll, ist bei einer öffentlichen …

09.10.2024

Kritik am AFBG-Gesetzentwurf: Teilzeitfortbildungen nicht ausreichend gefördert Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich begrüßt, aber auch …

11.09.2024

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sollen die Förderbedingungen für die berufliche Aufstiegsfortbildung weiter verbessert und damit die …

02.09.2024

AFBG 2025: Finanzielle Anreize für eine stärkere berufliche Qualifikation Die Reform des AFBG (»Aufstiegs-BAföG«), die ab Januar 2025 in Kraft treten soll, bringt wesentliche Änderungen zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. …

.
Oft gelesen...