Deutsches Internet-Institut: Den Digitalen Wandel umfassend erforschen
Digitalisierung und Internet verändern unser Leben in atemberaubendem Tempo. Unsere Gesellschaft wird digitaler. Auch Wissenschaft und Forschung stehen vor neuen Herausforderungen. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka hat daher am 17. September 2015 den Startschuss für die Errichtung des Deutschen Internet-Instituts gegeben.
In einem ersten Schritt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kooperationen von beiden nun aufgefordert, Projektskizzen einzureichen.
Um die Digitalisierung verstehen und zum Wohle der Gesellschaft nutzbar machen zu können, bedarf es einer intensiveren Erforschung des Zusammenwirkens von technologischen und gesellschaftlichen Aspekten von Internet und Digitalisierung. »Das Deutsche Internet-Institut soll die Entwicklungen rund um die Digitalisierung erklären und analysieren. Ebenso gefragt sind aber auch Lösungsansätze, wie Deutschland die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen kann«, sagte Wanka. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierfür zunächst in den kommenden fünf Jahren bis zu 50 Millionen Euro bereit.
Eine wichtige Aufgabe des Instituts besteht damit in der Erforschung der Digitalisierung in ihrer ganzen Komplexität. Die Erkenntnisse der Forschung sollen rasch ihren Weg in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik finden, so dass auch der Wissenstransfer eine zentrale Rolle spielen wird.
Exemplarische Themen, mit denen sich das Deutsche Internet-Institut befassen soll, sind:
- Die Auswirkungen von Big Data und dem Internet der Dinge auf Datensicherheit und Datenautonomie - auch über technologische Fragen hinaus.
- Der Einfluss der Digitalisierung auf politische, rechtliche und auch wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten durch immer kürzer werdende Reaktionszeiten.
- Fragen zur Zukunft der Wertschöpfung, die sich aufgrund der Flexibilisierung von Wertschöpfungsnetzwerken und der Interaktion Mensch-Technologie ergeben.
- Die Digitale »Alphabetisierung«: Vermittlung von Wissen über die Digitalisierung und Anstoßen der gesellschaftlichen Diskussion.
- Die Bedeutung der Digitalisierung für Partizipation und damit auch für das Demokratieverständnis.
Diese Fragen lassen sich nicht allein aus der technischen Perspektive heraus beantworten. Wichtig ist daher ein interdisziplinärer Ansatz: In dem Institut sollen Forscherinnen und Forscher verschiedener Fachrichtungen aus den Gesellschaftswissenschaften – insbesondere Sozial- und Geisteswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – und der Informatik an übergreifenden Fragestellungen zusammenarbeiten. Wanka: »Unser Ziel ist ehrgeizig, zumal sich das neue Institut messen lassen soll an renommierten internationalen Forschungseinrichtungen in den USA und Großbritannien«. Das neue Institut soll als Themenradar und Impulsgeber, als Vernetzungsstelle, Koordinator und Kommunikator, Berater und Unterstützer, Informations- und Anlaufstelle wirken. Ziel ist es, Synergien zwischen den bestehenden Akteuren zu verstärken und optimal zu nutzen.
Die Entscheidung zur Einrichtung des Internet-Instituts geht zurück auf den Koalitionsvertrag und die Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung. Dort heißt es: »Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren«.
Nach dem Wettbewerb um die besten Konzepte und der Auswahl wird das Deutsche Internet-Instituts aufgebaut und kann seine Arbeit aufnehmen. In regelmäßigen Abständen soll das Institut zur Qualitätssicherung evaluiert werden. Nach einer erfolgreichen Anlaufphase können dann die neuen Handlungsspielräume zum Tragen kommen, die der geänderte Artikel 91b im Grundgesetz zur langfristigen strategischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaft geschaffen hat.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erscheint am 17.9. im Bundesanzeiger.
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