Neue Exzellenzinitiative nach 2017?
Aus der Antwort geht hervor, dass Baden Württemberg an erster, Bayern an zweiter Stelle und Berlin an dritter Stelle in der Verteilung der Gelder liegt. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erhalten hingegen gar keine Zuschüsse.
Die Linksfraktion hatte in der Kleinen Anfrage daran erinnert, dass die Exzellenzinitiative seit ihrer Bekanntgabe umstritten sei, da Kritiker eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems befürchten würden. Ausdruck dessen sei die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine kleine Zahl an Universitäten, deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative überdurchschnittlich gewesen sei. Im Jahr 2013 habe der Bundesrechnungshof (BRH) deutliche Kritik an der Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel geübt. In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass der BRH die Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für geeignet halte, die Kontrolle der verwendeten Fördermittel auch bei weitergeleiteten Zuwendungen zu verbessern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft werde künftig vertiefte Prüfungen einschließlich Kontrollen vor Ort bei Hochschulen durchführen.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Exzellenzinitiative Länder wie Frankreich, Japan, Kanada oder Schweden dazu veranlasst hätte, vergleichbare Initiativen aufzulegen. Die OECD habe den internationalen Trend zur Förderung von Spitzenforschung untersucht und die herausragende Stellung der deutschen Exzellenzinitiative gewürdigt. Deutschland stehe jetzt auch in internationalen Hochschulrankings besser dar und liege nach dem Times Higher Education Ranking im Vergleich der Hochschulsysteme nun statt wie bisher auf Platz vier hinter den USA und Großbritannien auf Platz drei.
Diese Dynamik soll auch über 2017 hinaus erhalten und ausgebaut werden. Dafür soll eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative vereinbart werden, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative berücksichtigt und den Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorgelegt wird, heißt es in der Antwort weiter.
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