Autonomie nur noch Randthema der Hochschulpolitik
Die Ende August 2015 veröffentlichte Studie des Berliner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), die für die Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführt wurde, zeigt, dass sich die Hochschulautonomie in den letzten fünf Jahren nach einem Jahrzehnt der Stärkung der Hochschulen nur wenig verändert hat. Ein Trend zur Schwächung der Hochschulen seitens der Landesregierungen lässt sich nicht erkennen. Dies steht im Gegensatz zu den lautstarken Protesten einiger Hochschulen im vergangenen Jahr, etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen haben die Hochschulen weiterhin einen vergleichsweise hohen Grad an Autonomie, auch wenn sie etwas Freiheit bei der Entwicklungsplanung eingebüßt haben, die wieder stärker von den Landesregierungen vorgenommen wird.. Etwas unabhängiger wurden die Hochschulen hingegen in drei anderen Bundesländern: In Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz können die Hochschulen ihre Professorinnen und Professoren selbstständiger berufen als zuvor. In Berlin gibt es leichte Veränderungen bei der leistungsorientierten Mittelzuweisung, in Brandenburg bei der Haushaltsflexibilität. In den verbleibenden Ländern blieb der Grad an Autonomie gleich. In einzelnen Bereichen nahm der Einfluss der Landesregierung zu, in anderen dafür der der Hochschulen.
Der Überblick macht deutlich, dass Hochschulautonomie, das heißt die Möglichkeiten von Hochschulen, eigenständig über ihre Angelegenheiten und Schwerpunkte zu entscheiden, fast kein Thema der Hochschulpolitik mehr ist. Dabei zeigen viele andere Länder, darunter die Schweiz, die Niederlande, Schweden oder die anglo-amerikanischen Staaten, was hier alles machbar ist.
»Im internationalen Vergleich ist die Entscheidungsfreiheit der deutschen Hochschulen nach wie vor sehr begrenzt. Von autonomen Hochschulen kann hierzulande nicht gesprochen werden«, fasst Bildungsökonom Dr. Dieter Dohmen die Ergebnisse zusammen. »Darüber hinaus versuchen einige Bundesländer inzwischen wieder, mehr Gewicht bei der Gestaltung der Hochschullandschaft und der Hochschulen zu erlangen. Da aber die Länder auch die Interessen der Steuerzahler wahrnehmen müssen, stellt sich zugleich die Frage, wo die berechtigten Interessen des Staates enden«, meint der Direktor des Forschungsinstituts weiter.
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