Nachwuchs an Unis braucht Sicherheit
Anke Burkhardt vom Institut für Hochschulforschung der Universität Halle-Wittenberg machte deutlich, dass viele der Promovierenden unzufrieden seien und die Unplanbarkeit der Karriere monieren würden. Zudem liege der Verdienst für promovierte Wissenschaftler außerhalb der Unis um ein Drittel höher. Das unterlaufe die »Wettbewerbsfähigkeit« der Hochschulen.
Auch Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), warf ein kritisches Licht auf die Situation des akademischen Nachwuchspersonals. Es gebe mittlerweile zwar mehr Selbstverpflichtungsrichtlinien von Hochschulen. Dies sei jedoch kein Grund für den Bund, sich zurück zu lehnen. Der müsse durch seine Gesetzgebung einen eigenen Beitrag leisten, Karrierewege zu verbessern. Bei befristeten Verträgen müsste es Mindeststandards geben.
Ähnlich argumentierte auch Matthias Neis, Gewerkschaftssekretär von ver.di. Er forderte, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu einem Qualifizierungsgesetz zu machen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Befristung von Arbeitsverträgen von wissenschaftlichem Personal ermöglicht, müsse in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch bundesweite gesetzliche Regelungen ersetzt werden, deren Fokus die Gewährleistung von guten Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zugrunde liegen.
Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, bemängelte, dass es bei der Fraunhofer-Gesellschaft zwar eine Leitlinie gebe, diese aber in der Realität ständig unterlaufen werde und immerhin 19 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses nur einen Vertrag bis zu einem Jahr hätten.
Aus Sicht der Hochschulen stellt sich die Situation etwas anders dar. Professor Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technische Hochschule Aachen, machte deutlich, dass in der letzten Zeit schon viel passiert sei und ein großer Teil des akademischen Nachwuchses nach der Promotion bereits sozialversicherungsbeschäftigt eingestellt werde.
Auch Professor Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Rektorin der Universität Greifswald, betonte, dass für den Nachwuchs enorm viel getan werde. Aber sie machte auch deutlich: Verlässlichkeit und Transparenz heißt für eine Hochschule nicht automatisch, eine Dauerstelle anzubieten. Es sei für den wissenschaftlichen Nachwuchs durchaus sinnvoll, verschiedene Karrierewege »kennenzulernen«.
Rüdiger Willems, Stellvertretender Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft München betonte, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz allen Beteiligten eine große Rechtssicherheit gegeben habe und plädierte dennoch für eine sanfte Novellierung - nämlich unter anderem für die Möglichkeit, Familienzeiten mitanzurechnen.
VERWEISE
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Unsichere Karrierewege in der Wissenschaft – Der BuWiK 2025 im Überblick Gestern ist der Bundesbericht »Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase« (BuWiK) erschienen. Er analysiert die Qualifikations- und Karrierewege, …
Zusammenfassung des BuWiK 2025 und der Begleitstudie zu Karriereentscheidungen Der Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025 (BuWiK 2025) analysiert die Karriereverläufe von Promovierten in …
Wissenschaft ohne Dauerstellen? Ausschuss diskutiert prekäre Beschäftigung und Befristungen In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch sprachen sich Experten geschlossen für eine …
Fragen und Antworten zur beabsichtigten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Die Bundesregierung plant eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), die am 27. März 2024 beschlossen und dem Bundestag zur weiteren …