Grundfinanzierung der Hochschulen

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Deutscher Bundestag 2

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine »neue Dynamik für die Hochschulfinanzierung«. In den letzten zehn Jahren seien zwar von Bund und Ländern erhebliche öffentliche Zusatzmittel in das Wissenschaftssystem investiert worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag. Die Hauptprobleme des deutschen Wissenschaftssystems, die mangelnde Grundfinanzierung der Hochschulen und die unsicheren Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, seien damit aber nicht behoben. So seien die Grundmittel pro Studenten zwischen 2007 und 2015 von 7.500 auf rund 6.600 Euro gesunken.

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um die Nachfolge des Hochschulpakts, des Qualitätspakts Lehre sowie des Pakts für Forschung und Innovation eröffneten die Chance für eine Neuaufstellung der Wissenschaftsfinanzierung. Ziel müsse sein, dass Bund und Länder gemeinsam die Grundfinanzierung von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften dauerhaft verbessern.

Auch der Wissenschaftsrat, dessen Aufgabe es sei, die Regierungen von Bund und Ländern bei der strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung in den Bereichen Wissenschaft, Hochschulen und Forschung zu beraten, unterstreiche in seinem Positionspapier zur Zukunft des Hochschulpakts von April 2018, wie wichtig Finanzierungs- und Planungssicherheit seien, damit die Hochschulen verlässlich ausreichende, qualitativ hochwertige Lehr- und Studienangebote anbieten können.

Bund und Länder werden mit dem Hochschulpakt zwischen 2007 und 2023 gemeinsam rund 38 Milliarden Euro an Projektmitteln (davon rund 20 Milliarden vom Bund und rund 18 Milliarden von den Ländern) an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gegeben haben. Trotz dieser großen gemeinsamen Anstrengung seien die deutschen Hochschulen im Vergleich der OECD-Länder deutlich unterfinanziert, schreiben die Grünen. Um auch in Zukunft ausreichend Studienplätze bei gleichzeitig hoher Qualität sicherstellen zu können, müssten Bund und Länder die Finanzierung guter Lehre und Forschung deshalb als gemeinsame Aufgabe begreifen und diese wichtigen Zukunftsinvestitionen gemeinschaftlich finanzieren. Dies gelte umso mehr, da aktuellen Prognosen zufolge die hohe Nachfrage nach Studienplätzen in den kommenden Jahrzehnten anhalte und dauerhaft über dem Niveau des Jahres 2005 bleiben werde.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Pakt für Forschung und Innovation künftig mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent fortgeführt werden. Gleiches müsse auch für den Hochschulbereich nachvollzogen werden. Die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt soll mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent dynamisiert werden. Das wäre nach Ansicht der Grünen ein wichtiger gemeinsamer Beitrag von Bund und Ländern, damit sich die Schere zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften nicht weiter öffne. Zudem müsse der qualitative Ausbau der Hochschulen weitergehen, damit flächendeckend beste Lehr- und Studienbedingungen herrschen. Sinnvoll wäre nach Ansicht der Grünen, Mindeststandards für Betreuungsrelationen und die Stärkung der Hochschuldidaktik und Weiterbildung im Bereich Lehrkompetenz zu verabreden. Erfolgreiches Studieren erfordere nicht nur eine verlässliche soziale Infrastruktur auf dem Campus, sondern auch Bauten und Ausstattung, die auf der Höhe der Zeit seien.

Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssten in die Lage versetzt werden, ihr gesamtes Potenzial als Denkwerkstätten und Kreativlabore der Zukunft entfalten zu können. Seit 2015 bestehe mit dem reformierten Grundgesetzartikel 91b der verfassungsrechtliche Spielraum, dass Bund und Länder gemeinsam einen dauerhaften Beitrag zur Hochschulfinanzierung leisten können und nicht mehr ausschließlich auf eine projektförmige Finanzierung angewiesen seien.

  

 

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