Förderung von Künstlicher Intelligenz
Die Bundesregierung ist entschlossen, sowohl Forschung und Entwicklung als auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau zu bringen. Sie sieht sich in der Pflicht, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und der Zivilgesellschaft voranzubringen.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP. Dies geschehe auf der Grundlage europäischer Werte wie der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Achtung der Privatsphäre und des Gleichheitsgrundsatzes. Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 Eckpunkte zu einer Strategie zur Förderung von KI verabschiedet, um diesen Prozess im Interesse der Bundesrepublik zu gestalten.
Auch teilt die Bundesregierung die Einschätzung der 600 europäischen KI-Forscher, dass Europa mehr Anstrengungen bei KI-Forschung und -Entwicklung betreiben müsse, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Ob die Gründung einer europäischen KI-Forschungsgemeinschaft hierzu einen substantiellen Beitrag leisten könne, werde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in Expertenanhörungen zu klären sein. Die Bundesregierung habe zudem eine Daten-Ethikkommission eingesetzt, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen soll.
Mit den Eckpunkten für eine KI-Strategie der Bundesregierung werde ein Handlungsrahmen gesetzt und eine Reihe von Einzelmaßnahmen und Prozessen angestoßen, um dem Anspruch gerecht zu werden, die KI-Nutzung in Deutschland und Europa zum Wohle der Bürger aktiv zu gestalten. Im Rahmen der Ausgestaltung und Umsetzung der Strategie würden viele der in der Kleinen Anfrage der FDP angesprochenen Aspekte und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche KI-Nutzung adressiert werden. Nach Meinung der FDP soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bereits bei der Entwicklung und Transferleistung die Aspekte Fairness, Datenschutzrecht, Transparenz sowie die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortlichkeit berücksichtigt werden.
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