Hochschulfinanzierung: »Auf eine arbeitsfähige Basis stellen«
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem aus Sicht der Linksfraktion eine rasante Umgestaltung erlebt. Leidtragende dieser Situation seien die Studenten, Wissenschaftler sowie die Wissenschaft, schreibt die Bundestagsfraktion der Linken in einem Antrag.
Das von Erkenntnisgewinn getriebene wissenschaftliche Arbeiten sei zunehmend in den Hintergrund getreten. Wissenschaftliches Arbeiten in einem finanziell verlässlichen Rahmen und kooperativen Arbeitsumfeld sei kaum noch gewährleistet. Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel an den Budgets der Hochschulen gehe weiter zurück und werde zunehmend durch projektbezogene Drittmittel sowie andere flexible Budgetanteile ersetzt. Der Wettbewerb um diese Mittel dominiere heute die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten und überlagere vielfach die intrinsische Motivation der Wissenschaft.
Der Anstieg der Studentenzahlen habe zu einer Auszehrung der Hochschulbudgets geführt. Seit 2010 seien die pro Student aufgewandten Ausgaben für Forschung und Lehre fast kontinuierlich gesunken. Hierzu habe der von Bund und Ländern vereinbarte Hochschulpakt beigetragen, der lediglich eine Förderung von 6.500 Euro pro Studienplatz und Jahr bis 2023 vorsehe. Das seien rund zehn Prozent weniger als die durchschnittlichen Ausgaben pro Studienplatz im Jahr 2010.
Statt seine Gestaltungsaufgabe anzunehmen, zöge sich der Bund im Rahmen der Föderalismusreform auf die Rolle des Motors des Wettbewerbs zurück. Begründet werde dieser Paradigmenwechsel mit dem bis heute gängigen Argument, durch eine wettbewerbliche Bestenauslese werde das Gesamtsystem in der Breite gestärkt. Folglich habe der Bund Steuerungs- und Finanzierungselemente in Wissenschaft und Forschung wie die Exzellenzstrategie und den Ausbau der Projekt- und Drittmittelförderung forciert. Bei Studenten und Nachwuchswissenschaftlern seien Stipendien und andere Begabtenmodelle statt der Weiterentwicklung von Breitenförderungsinstrumenten in der Studienfinanzierung sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet worden.
Diese »Verflüssigung« der Wissenschaftsfinanzierung habe das Verhältnis von eigeninitiierter freier Forschung und extern induzierter Drittmittelforschung aus dem Gleichgewicht gebracht. Die Drittmittel für die Forschung an Hochschulen in Trägerschaft der Länder hätten im Jahr 2015 über 7,2 Milliarden Euro betragen. Dies entspreche annähernd den Forschungsmitteln, die den Hochschulen über ihre Grundmittel von den Ländern zugewiesen worden seien. Ein Neustart in der Kooperation zwischen Bund und Ländern sei daher dringend erforderlich. Mit der Neuregelung des Artikels 91b des Grundgesetzes Ende 2014 seien die Voraussetzungen für diesen Neustart geschaffen worden. Diese Lockerung müsse jedoch auch aktiv genutzt werden, um die Grundfinanzierung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu sichern.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, insbesondere durch die Verstetigung des Hochschulpakts 2020 sowie eine Fortschreibung der Bundeszuschüsse auf ihrem Höhepunkt im Jahres 2017. Dies sei mit einer jährlichen Anpassung der Bundeszuschüsse in Höhe von drei Prozent zu verbinden, um neben Inflation sowie Lohnsteigerungen der Beschäftigten auch eine Weiterentwicklung der Hochschulen zu berücksichtigen, zum Beispiel bei der Entwicklung und Ausgestaltung neuer digitaler Lern- und Forschungsumgebungen. Ferner soll sich der Bund über den Hochschulpakt hinaus an der Wahrnehmung des in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechts auf freie Wahl der Berufs- und Ausbildungsstätte beteiligen und die daraus resultierende gesamtstaatliche Verantwortung, Kapazitäten entsprechend der Nachfrage nach Studienplätzen zur Verfügung stellen. Diese sollen vom Bund getragen werden. Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen aufgrund von fehlenden Kapazitäten müssten abgeschafft werden und ein Anreizprogramm aufgelegt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren die Schaffung von 100.000 unbefristeten Stellen an Hochschulen fördern soll.
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