Hochschulpakt soll fortgesetzt werden
Der Hochschulpakt soll fortgeführt werden
Darüber sind sich die im Deutschen Bundestag vertreten Fraktionen einig. Nur die AfD sieht das anders: Sie möchte den Hochschulpakt befristen. Das wurde am Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin deutlich. Der Sitzung lagen die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen »Neue Dynamik für die Hochschulfinanzierung«, der Antrag der FDP »Hochschulpakt 4.0 - Qualitätsoffensive für die Lehre«, der Antrag der AfD »Neuer Hochschulpakt 2012« und der Antrag der Linken »Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen« zugrunde.
Auch in der Zukunft sollen ausreichend Studienplätze bei gleichzeitig hoher Qualität sichergestellt werden, forderte der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen. Bund und Länder sollten die Finanzierung guter Lehre und Forschung deshalb als gemeinsame Aufgabe begreifen und gemeinschaftlich finanzieren. Laut aktueller Prognosen werde die hohe Nachfrage nach Studienplätzen in den kommenden Jahrzehnten anhalten. Der Abgeordnete forderte, dass die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens 3 Prozent dynamisiert werden soll. Die Schere zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten dürfe nicht weiter auf gehen.
Der Abgeordnete der FDP unterstrich, dass die Qualität der Lehre künftig stärker in den Vordergrund gestellt werden müsste. Zudem müsste der Bund dafür sorgen, dass das Geld auch tatsächlich bei den Hochschulen ankomme und nicht von den Ländern für andere Zwecke ausgegeben werde. Um die Länder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe stärker an der Finanzierung der Hochschulen zu beteiligen, sollen die Mittel nominell, also ohne automatische Dynamisierung, verstetigt werden. Für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 forderte die FDP einen Paradigmenwechsel. Mittelzuweisungen an die Länder und Hochschulen sollten auf der Basis qualitätsorientierter Kriterien erfolgen. Diese Kriterien lehnte fast alle Fraktion im Laufe der Aussprache als zu »bürokratisch« ab.
Der Abgeordnete der AfD stellte fest, dass sich in der Aussprache die »unterschiedlichen Philosophien der Parteien« zeigten. Er forderte unter Beibehaltung des Art. 91b GG einen neuen Hochschulpakt zu verhandeln, welcher zeitlich befristet ist und der Degression unterliegt. Ferner sprach er sich für die Anhebung der NC-Quote und die Einführung von Studien-Eingangsprüfungen aus. »Wir müssen weg kommen vom Akademisierungswahn«, sagte er und mahnte, dass zu viele ein Studium begännen, die dafür nicht geeignet seien. Es sei ein falscher Anreiz, »Masse statt Klasse« zu fördern.
Die Vertreterin der Linken forderte vor allem auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen. »Dass wachsende Hochschulen wachsende Mittel benötigen, ist eigentlich eine Binsenweisheit«, sagt die Abgeordnete. Sie fände es befremdlich, dass einige Abgeordnete vorschlagen würden dem Wachstum der Hochschulen einen Riegel vorzuschieben. Zudem kritisierte sie, dass vor allem die Begabtenmodelle statt der Breitenförderungsinstrumente ausgeweitet worden sein.
Die Vertreterin der CDU/CSU forderte vor allem eine Verbesserung der Betreuung der Studenten. »Qualität geht vor Quantität«, sagte sie. Sie sprach sich gegen eine Dynamisierung des Hochschulpaktes aus, wie er von den Grünen gefordert wird. Gleichzeitig nannte sie den Ansatz der AfD falsch, die NC-Quote erhöhen zu wollen. Die Vertreterin der SPD sprach sich dafür aus, die Verstetigung des Hochschulpakts mit der Stärkung der Qualität der Lehre zusammen zu denken. Zudem müsse sichergestellt werden, dass es in der Zukunft an den Hochschulen mehr unbefristete Stellen gibt.
Diesen Punkt unterstrich auch der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU). Die Bundesregierung wolle den Hochschulen jährlich rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, so dass davon vor allem unbefristete Stellen geschaffen werden können. Zudem sollen die Bundesmittel mit einem bedarfsgerechten Mischindikator auf die Länder verteilt werden, der qualitative und quantitative Parameter kombiniert. Von den Ländern erwartet der Bund eine transparente, paritätische Gegenfinanzierung, die zusätzlich zur Grundfinanzierung bereitgestellt werden soll.
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