Förderdauer des Akademienprogramms in der Diskussion
Beim »Akademienprogramm« handelt es sich um ein bundesweit einzigartiges Förderangebot für geistes- und sozialwissenschaftliche Langzeitforschung. Es steht zwischen einer auf Dauer angelegten institutionell geförderten Forschung, wie sie zum Beispiel bei den Wissenschaftsakademien und den Forschungsorganisationen im deutschen Wissenschaftssystem verankert ist, und der Projektförderung, die in der Regel auf maximal zwölf Jahre begrenzt ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD.
Das Akademienprogramm ist das derzeit größte geisteswissenschaftliche Forschungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordiniert. Beim Akademienprogramm haben die Länder die Federführung, der Bund die Co-Federführung. Innerhalb des von der Akademienunion koordinierten Akademienprogramms bearbeiten circa 900 Mitarbeiter insgesamt 140 Projekte mit 196 Arbeitsstellen. Das Akademienprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von rund 68,7 Millionen Euro. Hier entstehenden Wörterbücher, Lexika und Editionen aus den Gebieten der Theologie, Philosophie, Geschichte, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte und Archäologie. es wird Inschriften- und Namenforschung betrieben, Musikwissenschaft gefördert sowie Grundlagenforschung in den Sozial- und Kulturwissenschaften betrieben.
Die AfD hatte kritisiert, dass die Höchstförderdauer 25 Jahre betrage, da eine Verlängerung dieses Förderzeitraumes zuwendungsrechtlich ausgeschlossen sei. 25 Jahre hätten sich jedoch bei komplexen Daueraufgaben als unzureichend erwiesen. Im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 fordert die AfD, dass solche Daueraufgaben künftig keiner Förderungsbefristung mehr unterliegen. Zu den Daueraufgaben gehören aufwändige Editionen wie zum Beispiel die Editierung der griechischen Übersetzung des hebräischen Alten Testaments.
Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass der Wissenschaftsrat in seiner Evaluierung des Akademienprogramms 2009 empfohlen habe, die sogenannten Daueraufgaben bis 2012 aus dem Programm herauszunehmen. Die Länder und der Bund hätten sich die Empfehlung zu Eigen gemacht, sodass in der Folge sukzessive - in Einzelfällen zunächst vorläufige - Enddaten für alle Projekte definiert und Vorhaben geordnet beendet oder in andere Finanzierungsformen übergeben wurden.
Für Neuanträge sei eine Höchstdauer von 25 Jahren vorgegeben. Auf Antrag und in Abhängigkeit des Ergebnisses wissenschaftlicher Zwischenevaluierungen kann die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) jedoch über Verlängerung entscheiden. Es dürfe sich dabei nicht um Daueraufgaben handeln, vielmehr müsse der Aufgabenkanon feststehen und in kalkulierbarer Zeit bearbeitbar sein. Für eine Begrenzung der Projekte auf im Regelfall 25 Jahre spreche insbesondere, dass jede Wissenschaftlergeneration die Möglichkeit haben soll, selbst ihre Langzeitvorhaben auszuwählen und zu bearbeiten, betont die Bundesregierung. Verlängerungen über 25 Jahre hinaus seien auf Antrag möglich. Im Durchschnitt würden im Akademienprogramm jährlich circa sechs Projekte auslaufen, deren Mittelansätze dann wieder für neue Langzeitvorhaben im Folgejahr zur Verfügung stünden.
Die Akademienunion habe das Programm seit 2016 in strategischen Feldern fortentwickelt (Digitalisierung, Internationalisierung, Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses, stärkere Teilhabe von Wissenschaftlerinnen) und hierfür zusätzliche Mittel von den Ländern und dem Bund erhalten. Vor der Entscheidung über eine Weiterentwicklung des Programms nach 2020 soll auf Wunsch der Zuwendungsgeber zunächst eine erneute Evaluierung durch den Wissenschaftsrat stehen. Die Bundesregierung werde gemeinsam mit den Ländern nach Vorlage des Evaluationsberichtes beraten, ob, und wenn ja, welche förderpolitischen Maßnahmen zu treffen sind.
In Abgrenzung zur institutionellen Förderung, mit der die Einrichtung als solche gefördert werde, diene die Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben. Eine unbefristete Projektförderung sei somit haushaltsrechtlich ausgeschlossen.
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