KMK stellt Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre vor

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Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat in einem breit angelegten Dialogprozess Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre erarbeitet und am 14. März 2019 verabschiedet.

Die Empfehlungen richten sich an die Länder, den Bund und an die Hochschulleitungen, die Fakultäten, die Fachbereiche und die Lehrenden selbst und sollen u.a. zur Berücksichtigung der Digitalisierung in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschulen, zur hochschulübergreifenden Vernetzung zur Qualitätssicherung in den Studiengängen im Hinblick auf digitale Kompetenzen und zum digitalen Austausch von Studierendendaten beitragen.

Zu den Empfehlungen gehören die folgenden Zielvorstellungen:

  • Die Hochschulleitung stellt sicher, dass die Digitalisierung der Hochschullehre in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschule auf allen Ebenen verankert ist.
  • Die Hochschule schafft die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung und Unterstützung der Lehre in der digitalen Welt.
  • Die Hochschulen nutzen die Chancen der Digitalisierung konsequent zur hochschulübergreifenden Unterstützung und Weiterentwicklung der Lehre.
  • Die Hochschule stellt die Information, den Austausch und die Vernetzung der Lehrenden zur Weiterentwicklung digitaler Lehre sicher.
  • Die Lehrenden tauschen sich in ihren Fachdisziplinen zum Einsatz digitaler Medien aus und entwickeln geeignete Konzepte zur curricularen Integration digitaler Elemente in die Lehre und neuer digitaler Lern- und Lehrformate.
  • Die Hochschuldidaktik entwickelt forschungsbasierte und praxisorientierte Angebote für die digitale Gestaltung der Lehre und Konzepte zu deren Umsetzung.
  • Mit der Akkreditierung von Studiengängen wird sichergestellt, dass digitale Kompetenz curricular in den Studiengängen angemessen verankert ist.
  • Die Hochschulen ermöglichen durch Festlegung von Standards und Aufbau entsprechender Schnittstellen die datenschutzkonforme digitale Übermittlung von Studierendendaten zwischen Hochschulen.

»Die Kultusministerkonferenz arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung ihrer bildungsbereichsübergreifenden Strategie ,Bildung in der digitalen Welt‘. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Hochschulen weitere Schritte in Richtung Digitalisierung gehen. Die Länder werden sich dafür einsetzen, die Empfehlungen gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren umzusetzen«, so der Präsident der Kultusministerkonferenz und Hessische Kultusminister, Prof. R. Alexander Lorz.

Wie die Umsetzung der Empfehlungen gelingen und die Länder die genannten Akteure unterstützen können, beschreiben die Erläuterungen, die Teil der Empfehlungen sind. Gemeinsame Aufgabe der Länder und des Bundes ist dabei die Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen für eine zielorientierte Digitalisierung. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Vernetzung von Ländervorhaben zur Digitalisierung in der Lehre, die Schaffung von Anreizen zur Weiterentwicklung des Lehrkräftestudiums und die Unterstützung der Entwicklung von Verfahren zur datenschutzkonformen digitalen Übermittlung von Studierendendaten durch die Länder.

In drei Veranstaltungen zu den Themen »Digitalisierung als Herausforderung für die Hochschuldidaktik« (21./22.03.2018, Mainz), »Virtuelle Angebote und technische Herausforderungen« (28./29.05.2018, Hannover) und »Service und Support digitaler Hochschulbildung« (21.06.2018, Hamburg) haben die Länder gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, des Akkreditierungsrates, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, der Hochschulleitungen, der Service- und Supporteinrichtungen der Hochschulen, Fachdidaktikerinnen und -didaktikern, Lehrenden, Studierenden und der interessierten Fachöffentlichkeit Herausforderungen und mögliche Lösungswege beraten. Diese sind, neben den Ergebnissen weiterer Gespräche, in die Empfehlungen eingeflossen.

           

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