Wissenschaftsrat präsentiert sich
»Wir sind in einem kontinuierlichen Dialog zwischen Bund und Ländern, zwischen Wissenschaft und Politik«. Das sagte Professor Martina Brockmeier, Vorsitzende des Wissenschaftsrates, vor dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 3. April 2019.
Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftliche Beratungsgremium in Deutschland. Es berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung, sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Ferner hat er die Aufgabe, auf Anforderung eines Landes, des Bundes, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gutachterlich zu Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung Stellung zu nehmen. Daneben administriert der Wissenschaftsrat die Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Programm Exzellenzstrategie, in dem er zusammen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft wirkt. Ferner evaluiert der Rat außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kümmert sich um die die institutionelle Akkreditierung von privaten und kirchlichen Hochschulen.
Der Wissenschaftsrat hat 32 Mitglieder. Die Wissenschaftliche Kommission besteht aus 24 Mitgliedern und acht Repräsentanten des öffentlichen Lebens. Die Wissenschaftler werden auf Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der Fraunhofer Gesellschaft (HhG) und der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) berufen. Die Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden vom Bundespräsidenten auf den gemeinsamen Vorschlag der Bundesregierung der Landesregierung ernannt. In die Verwaltungskommission entsenden die Bundesregierung wie auch die Landesregierungen Mitglieder für den Wissenschaftsrat.
Aktuell beschäftigt sich der Wissenschaftsrat unter anderem mit der Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 ein wettbewerbliches Verfahren zur Förderung beschlossen. Der Wissenschaftsrat ist für die Verfahrensentwicklung und Durchführung des neuen Programms gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig. Darüber hinaus ist der Wissenschaftsrat für die Organisation der Evaluation der Exzellenzuniversitäten, die in einem Rhythmus von sieben Jahren erfolgt, verantwortlich. Ferner beschäftigt sich der Wissenschaftsrat in diesem Jahr unter anderem mit den Bedingungen für Lehr- und Studienqualität, mit den Perspektiven der Informatik, der Weiterentwicklung des Friedens- und Konfliktforschungen und mit datenintensiver Wissenschaft, betonte die Vorsitzende Martina Brockmeier.
Der Vertreter der CDU/CSU lobte die Arbeit des Wissenschaftsrates und sagte, dass ihre Empfehlungen und Stellungnahmen die Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen würden. Der Vertreter der SPD machte darauf aufmerksam, dass in Anlehnung an den Wissenschaftsrat nun auch ein Nationaler Bildungsrat gebildet werden soll. Der Bildungsrat soll künftig die Leitlinien der Bildungspolitik diskutieren. Der Vertreter der AfD hinterfragte die Rolle der Politik bei der Einflussnahme im Wissenschaftssystem. Der Vertreter der FDP zeigte sich besorgt über den eher zu geringen Frauenanteil im Wissenschaftssystem. Die Bundestagsabgeordnete der Linken betonte, wie wichtig für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Planbarkeit der Berufswege sei. Der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich angesichts rechtspopulistischer Strömungen besorgt zur Wissenschaftsfreiheit auch in Deutschland.
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