Neue Bund-Länder-Vereinbarung »Innovation in der Hochschullehre« verabschiedet

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GWK 8

»Innovation in der Hochschullehre« - dauerhafte Förderung zur Weiterentwicklung der Hochschullehre 

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 3. Mai 2019 die neue Bund-Länder-­Vereinbarung »Innovation in der Hochschullehre« verabschiedet. Wichtige Ziele der Vereinba­rung sind die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihre Stärkung im Hochschulsystem insgesamt. Vorgesehen ist die dauerhafte Einrichtung einer - rechtlich nicht selbständigen - Organisationseinheit unter dem Dach einer bestehenden Institution.

Sie soll durch entsprechende Förderformate Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen und den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützen. Dadurch wird die deutsche Hochschullandschaft in ihrer Breite adressiert und kontinuierlich die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gestärkt.

Die GWK-Vorsitzende und Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, betont: »Ein hochwertiges Studi­um und gute Lehre sind wichtig für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Mit dieser Vereinbarung wird die Möglichkeit dafür geschaffen, dass sich Hoch­schullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Hochschulleitungen noch besser neuen Anforde­rungen in Studium und Lehre stellen können und dass erfolgreiche Projekte über einzelne Fächer und Hochschulen hinaus in die Breite getragen werden können. Mit dieser Förderung wird die Bedeutung der Hochschullehre gestärkt. Hochschulen jeder Größe und Art können von beispielhaften Projekten und dem Wissenstransfer profitieren«.

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, erklärt: »Eine herausragende akademische Lehre ist die Grundlage für ein starkes Hochschul- und Bildungssystem. Sie muss sich ständig weiterentwickeln. Dazu wird mit der Bund-Länder-Vereinbarung Innovation in der Hochschullehre nun eine sehr gute neue Basis geschaffen. Wir wollen Anreize für die Entwicklung neuer Lehrformen schaffen und dafür die Hochschullehrkräfte aus ganz Deutschland besser zusammenbringen. Damit wird die Lehre an den Hochschulen insgesamt gestärkt. Die Gründung einer Organisation zur hochschul- und länderübergreifenden Förderung und Entwicklung der Lehre bereichert die deutsche Wissen­schaftslandschaft«.

Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam, wobei der Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Mio. Euro jährlich aufbringen werden.

Mit dieser Vereinbarung setzen Bund und Länder ihre insbesondere durch den Qualitätspakt Lehre begonnenen Anstrengungen zur Förderung und Verbreitung innovativer Hochschullehre fort. Neben der wissenschaftsgeleiteten Förderung von Projekten insbesondere zur strate­gisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen in Studium und Lehre und zu aktuellen, the­menbezogenen Herausforderungen in Studium und Lehre soll auch die Organisation des län­derübergreifenden Austauschs und der Vernetzung sowie der Wissenstransfer unterstützt werden.

Zur Verwirklichung der Ziele und zur Umsetzung des Aufgabenportfolios soll eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit an einer bestehenden Trägerinstitution eingerichtet wer­den. Eine geeignete Trägerinstitution soll in einem Interessensbekundungsverfahren durch die GWK ausgewählt werden.

Die von der GWK getroffene Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungs­chefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 6. Juni vorgelegt.

QUELLE: GWK

    

 

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