HRK-Präsident begrüßt Hochschulpakt
»Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist die abgestimmte Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit«. Das sagte Professor Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin.
Die HRK ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland und hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen, in denen rund 94 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert sind. Die HRK ist das zentrale Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen und befasst sich mit allen Themenfeldern, die Rolle und Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, vor allem mit Lehre und Studium, Forschung, Innovation und Transfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Internationalisierung sowie den Fragen der hochschulischen Selbstverwaltung und Governance. Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden am 5. November 1990 die ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern aufgenommen und die WRK in Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umbenannt
Neben der Meinungsbildung und politischen Vertretung sowie der Grundlagen- und Standardentwicklung im Hochschulsystem unterstützt die HRK ihre Mitgliedshochschulen und die Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Dienstleistungen. So begleitet sie die Mitgliedshochschulen in ihrer Internationalisierung (HRK-EXPERTISE Internationalisierung), bei der Digitalisierung der Lehre (Hochschulforum Digitalisierung) und bei der Entwicklung von Studienprogrammen (Projekt nexus), informiert Politik, Medien und Wirtschaft umfassend und aktuell über das Hochschulsystem, insbesondere das Studienangebot (Hochschulkompass) und die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen (Forschungslandkarte), und hilft gezielt bei der Vermittlung von Studienplätzen (Studienplatzbörse).
Präsident Alt begrüßte die Einigung von Bund und Ländern, die sich Anfang Mai wider Erwarten über eine Nachfolge für den derzeitigen Hochschulpakt (Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Qualitätspakt Lehre) verständigt haben. Von 2021 bis 2023 will der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, ab 2024 soll die Summe auf 2,05 Milliarden Euro steigen. Die Länder steuern jeweils die selbe Summe bei. Alle Beteiligten hätten Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht, betonte Alt. Die Hochschulpakte hatten den Hochschulen geholfen, die nötigen zusätzlichen Studienplätze zu schaffen und zu erhalten. Alt hofft, dass der 'Zukunftsvertrag', auf den sich Bund und Länder nun verständigt haben, die Grundlage für wesentlich mehr Planungssicherheit in den Hochschulen schafft. Kritisch äußerte sich Alt zu den Kürzungen beim Qualitätspakt Lehre. Sein Gesamtvolumen sinkt von 200 Millionen auf 150 Millionen Euro im Jahr. Zudem sei keine ausreichende wettbewerbliche Komponente eingebaut worden.
Zudem kritisierte Alt die neue Namensgebung für Berufsabschlüsse, die nun nach dem Willen der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) »Berufsbachelor« oder »Berufsmaster« heißen sollen. Zwar stehe die HRK zur Gleichwertigkeit von akademischen und beruflichen Abschlüssen, das dürfe jedoch nicht mit einer Gleichsetzung der Abschlüsse verwechselt werden. Die neuen Namen würden eine »Gleichartigkeit« suggerieren, die aber so nicht gegeben sei.
Zudem berichtete Alt, dass in der jüngst abgehaltenen Mitgliederversammlung der HRK unter anderem die Verhandlungen mit den Wissenschaftsverlagen zu einem zukunftsfähigen Modell des Publizierens und Lesens wissenschaftlicher Literatur sowie der Ärztemangel im ländlichen Raum erörtert worden seien.
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