Stifterverband: Steuerliche Forschungsförderung ist ein positives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland
In Deutschland soll eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat heute nach jahrelangen Diskussionen einen Gesetzesentwurf zur so genannten Forschungszulage verabschiedet.
Der Stifterverband begrüßt den Kabinettsbeschluss:
»Die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung ist ein bedeutendes positives Signal für den Innovationsstandort Deutschland", sagt Andreas Barner, Präsident des Stifterverbandes: "Auch wenn wir in Deutschland bereits auf hohem Niveau in Innovationen investieren, müssen wir diese Anstrengungen weiter verstärken, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Denn die meisten anderen EU- und OECD-Länder nutzen ein derartiges Förderinstrument bereits. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung werden die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, um nicht zuletzt das Forschungspotenzial der kleinen und mittelständischen Unternehmen auszuschöpfen und weiter auszubauen. Das bedeutet mehr Vielfalt in der Forschungslandschaft«.
Die Deckelung der FuE-Förderung auf förderfähige Personalkosten ist in Höhe von maximal zwei Millionen Euro vorgesehen. Bei 25-prozentiger Förderquote beträgt die höchste Fördersumme somit 500.000 Euro. "Dies ist für kleine und mittelständische Unternehmen eine relevante Größe, aber nicht für größere Unternehmen, bei denen Forschungsausgaben zumeist deutlich höher sind. Gerade wenn es um die Standortentscheidung großer forschender Unternehmen geht, sind stärkere Anreize, vergleichbar denen anderer europäischer Länder, notwendig", erklärt der Präsident des Stifterverbandes.
Barner hebt außerdem hervor: »Durch die unbefristete steuerliche Förderung von FuE-Ausgaben bekommen die Unternehmen auch die notwendige Planungssicherheit. Das ist ein wichtiger Faktor, um exzellentes Forschungspersonal zu halten und zu gewinnen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen selbst, sondern der gesamte Innovationsstandort Deutschland«.
Einzelheiten des heutigen Kabinettsbeschlusses:
Steuerfreie Forschungs- und Entwicklungszulage
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Eckwerte vor:
- Bemessungsgrundlage sind die Personal- und Auftragskosten für FuE, maximal jedoch zwei Millionen Euro pro Jahr.
- Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, die Maximalzulage liegt bei 500.000 Euro jährlich.
- Die Förderung soll dazu beitragen, den Anteil der Ausgaben für FuE bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern.
Kleine und mittlere Unternehmen im Fokus
Um zu erreichen, dass mehr kleine und mittelgroße Unternehmen in FuE-Tätigkeiten investieren, sollen diese gezielt finanziell unterstützt werden. Größere Unternehmen sollen dabei von der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Damit folgt die Bundesregierung dem Vorschlag des ehemaligen Vorsitzenden der Expertenkommission für Forschung und Innovation, Dietmar Harhoff. Dieser hatte im Februar 2019 dafür plädiert, dass Deutschland die Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich fördern solle. »Jedem Euro Mindereinnahmen stehen im Mittel zusätzlich mobilisierte private FuE-Förderungen von 1,33 Euro als positive Wirkung gegenüber«, so Harhoff weiter.
Forschung stärkt Wettbewerbsfähigkeit
Den hohen Stellenwert von FuE für Deutschland machte Angela Merkel beim Bürgerdialog in Bremerhaven im März 2019 deutlich. Hier erklärte sie, der Wohlstand von morgen hänge von der Forschung von heute ab. Wenn man die Forschung aufgebe, werde man irgendwann zur verlängerten Werkbank. »Das darf uns nicht passieren«, betonte die Kanzlerin.
International belegt Deutschland dank FuE Spitzenplätze bei der Wettbewerbsfähigkeit. Das zeigt auch der konstant hohe Anteil forschungsintensiver Waren, die die Bundesrepublik ins Ausland verkauft.
FuE boomt
Mit einem Anteil von derzeit drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zählt Deutschland weltweit zu den fünf Ländern mit den höchsten Ausgaben für FuE, noch vor den USA, Frankreich und China.
Im Jahr 2017 lagen die FuE-Ausgaben der Unternehmen in Deutschland bei 68,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (62,8 Milliarden Euro in 2016). Auch die staatlichen Investitionen sind nach vorläufigen Schätzungen deutlich gestiegen.
Ein zusätzlicher Euro an Forschungs-Ausgaben führt zu 1,70 Euro an zusätzlicher gesamtwirtschaftlicher Wertschöpfung.
Gleichzeitig ist die Anzahl der Beschäftigten in den Forschungsabteilungen der Unternehmen gestiegen. So arbeiteten 2017 rund 432.000 Personen in der Forschung. Im Jahr 2016 waren es noch 413.000. Das entspricht einem Plus von 4,7 Prozent (fast 20.000 Personen mehr).
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